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Uwe Bißbort einstimmig wiedergewählt

BWV-Kreisversammlung Pirmasens-Zweibrücken

In der letzten Woche trafen sich zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte aus dem Raum Pirmasens und Zweibrücken zur Kreisversammlung des Bauern- und Winzerverbandes im Gasthaus „Zum Hannes“ in Winterbach-Niederhausen. Neben einer Neuwahl des Kreisvorstandes stand ein Referat von Eberhard Hartelt zum Thema „Agrarpolitik muss endlich liefern – Aber was eigentlich?“ auf dem Programm.

BWV-Geschäftsführer Dirk Gerling (links) und BWV-Präsident Eberhard Hartelt (rechts) gratulierten dem neu gewählten Vorstand des Kreisverbandes Pirmasens-Zweibrücken: Uwe Bißbort aus Pirmasens-Windsberg fungiert erneut als Vorsitzender. Christian Glahn aus Zweibrücken und Silvia Lauer aus Großsteinhausen wurden zu den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Foto: McKenna

Zunächst begrüßte Kreisvorsitzender Uwe Bißbort die Gäste und ließ das vergangene Jahr Revue passieren. Auf politischer Ebene habe sich einiges getan. In die Anfang des letzten Jahres neu formierte Bundesregierung habe man seitens der Landwirtschaft große Hoffnung gesetzt. Diese wurde leider bisher nicht erfüllt. „Ein Jahr nach der Wahl wurde kaum etwas umgesetzt. Die Vorgehensweise bei Themen wie zum Beispiel der zusätzlichen Anforderungen bei der Schadnagerbekämpfung und der Pflanzenschutzdokumentation zeigen, dass gegenläufig zu einschlägigen Forderungen eher Bürokratie auf- als abgebaut wurde“, sagte Bißbort.

Auch in Sachen Fleischbeschaugebühr habe sich nichts getan. Vonseiten der Landwirtschaft habe man in Anlehnung an das bayrische Modell Pauschalbeträge für die jeweilige Tierart gefordert. Bislang unterscheiden sich die Beiträge noch immer von Kreisverwaltung zu Kreisverwaltung. Ebenfalls schwerwiegend sei die Streichung des Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung. Diese habe vor allem die Ferkelerzeuger hart getroffen. „Ohne Förderung stehen viele vor dem Aus. Wo das Schweinefleisch dann herkommen wird, bleibt abzuwarten“, sagte der Kreisvorsitzende.

Auch positive Entwicklungen innerhalb des letzten Jahres wurden von Uwe Bißbort angesprochen. Zum einen habe man die Regelung in Sachen Tierkörperbeseitigung durch die Gründung eines neuen Zweckverbandes für die Region zum Ziel geführt. Der Übergang sei reibungslos erfolgt und die mit der Tierkörperbeseitigung verbundenen Kosten werden sinken. Die gestrichene Stoffstrombilanz und die guten Erträge des vergangenen Jahres über alle Kulturen hinweg blieben ebenfalls nicht unerwähnt. Dennoch können die Erträge noch so gut sein – bei den vorherrschenden schlechten Erlösen sei es für alle Sparten der Landwirtschaft schwer, Gewinne zu fahren, so Bißbort.

Uwe Bißbort als Kreisvorstand bestätigt

Der nächste Tagesordnungspunkt sah die Wahl des Kreisvorstandes vor. Uwe Bißbort wurde von den 30 anwesenden Stimmberechtigten einstimmig wiedergewählt. Christian Glahn aus Zweibrücken und Silvia Lauer aus Großsteinhausen wurden als stellvertretende Kreisvorsitzende gewählt. Als Beisitzer im Amt sind nach dem Wahlergebnis: Matthias Stoffel aus Herschberg, Thomas Weber aus Schauerberg, Markus Lichti aus Nünschweiler, Marco Ruf aus Zweibrücken, Jürgen Rutz aus Saalstadt sowie Martin Schunk und Sabrina Zarth, beide aus Zweibrücken.

Nach den Wahlen verabschiedete der wiedergewählte Vorsitzende Uwe Bißbort im Namen des Kreisverbandes seinen langjährigen Mitstreiter Dieter Bißbort, der seit Anfang der 90er Jahre im Vorstand des Kreisverbandes tätig war. Bißbort dankte seinem Namensvetter für die langjährige und gute Zusammenarbeit.

Im Anschluss nutzte der neue BWV-Geschäftsführer Dirk Gerling die Gelegenheit, um sich vorzustellen. Gerling ist seit September 2025 in seinem neuen Amt aktiv und berichtete der Zuhörerschaft sowohl über seine bisherige Laufbahn als auch den Schwerpunkten, denen er sich gemeinsam mit der Verbandsspitze in nächster Zeit widmen wird. Die Personalverstärkung sowohl in der Bezirksgeschäftsstelle in Kaiserslautern als auch in der Hauptgeschäftsstelle in Mainz signalisiere die Entschlossenheit, die Interessen der Landwirtschaft auf vielen Ebenen zu vertreten, so Gerling. Auch sollen die Fachausschüsse innerhalb des Verbandes in Zukunft wieder gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sei jeder, der sein Fachwissen innerhalb eines Ausschusses einbringen möchte, eingeladen, sich zu melden.

Aktuelle Themen aus der Agrarpolitik

BWV-Präsident Eberhard Hartelt hielt daran anschließend sein Hauptreferat und führte die Anwesenden durch die aktuellen Themen der Agrarpolitik. Zunächst erklärte er „die große Enttäuschung“, die derzeit die Bühne der Landwirtschaft dominiert: Der Anlass zu den großen Demonstrationen im Winter 2023/2024 möge die geplante Streichung der Agrardieselrückvergütung gewesen sein. Jedoch war diese nicht der Grund für die Unzufriedenheit des Berufsstandes.

Eine allgemeine Politikverdrossenheit sowie mangelnde Planbarkeit treiben Landwirte schon seit Jahren um. „Der Diesel hat das Fass nur zum Überlaufen gebracht“, sagte Hartelt klar. Auch er stimmte dem Kreisvorsitzenden Bißbort zu: Große Hoffnungen lagen in der neuen Regierung, die die Agrardieselrückvergütung schlussendlich zwar erhalten hat, sich daraufhin aber wieder zurücklehnte. Aus Landwirtssicht könne dies jedoch nicht alles gewesen sein, sagte Hartelt und forderte beispielsweise klar die steuerfreie Risikorücklage. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer habe diesbezüglich einen Vorstoß signalisiert, allerdings müsse man auch klar sagen: „Was seit zehn Jahren in die falsche Richtung lief, kann nun nicht innerhalb einiger Monate komplett gedreht werden. Geduld und ständiges Nachfordern ist hier gefragt“.

Die Gestaltung der GAP28 war das nächste Stichwort des Referenten. Besonders die Vorschläge der Kommission zurück zu nationalen Zuständigkeiten seien zweifelhaft. Zum einen müsse der nationale Wille dafür vorhanden sein und zum anderen natürlich genug Geld.

Der BWV fordert in diesem Zusammenhang in der nächsten Förderperiode der europäischen Agrarpolitik ein verlässliches Gesamtbudget in Höhe von 500 Mrd. Euro für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum.

Zur aktuellen Situation im Düngerecht erklärte Hartelt, dass das Bundesverwaltungsgericht vergangenen Oktober in einem Urteil festgestellt hat, dass die Ausweisung der Roten Gebiete nicht verfassungskonform erfolgt ist. Als Konsequenz wurden in einigen Bundesländern – auch in Rheinland-Pfalz – die zusätzlichen Auflagen in diesen Gebieten bis auf weiteres ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund strebt Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine umfassende Überarbeitung des Düngerechts an.

Der Deutsche Bauernverband und seine Landesbauernverbände werden sich hier intensiv einbringen. Bestreben müsse sein, mehr Verursachergerechtigkeit zu schaffen. Dabei dürfe es nicht zu Verschärfungen für alle Betriebe kommen, sondern zu Erleichterungen für die Betriebe innerhalb der bisherigen Roten Gebiete.

Ob hierfür deren gänzlicher Wegfall zielführend ist, hänge aber von der Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen ab. Der thematische Kern seines Referates handelte vom politischen Umgang mit der Wiederansiedlung und Verbreitung des Wolfes.

An den politischen Horizont trat der Wolf erstmals 2017, erklärte Hartelt in einem Rückblick. Bis dato stand der Wolf unter dem Schutz des Berner Artenschutzabkommens und des europäischen Artenschutzrechts, welches ihn als streng geschützte Art einstufte. „Erst wenn sich in jedem deutschen Bundesland ein Rudel fest etabliert habe, gelte der Bestand als gesichert“, rekapituliert der BWV-Präsident den damaligen Sachstand. Mit wachsender Besorgnis der Bevölkerung wurden die Politiker nachgiebiger. Ein Schnellschussverfahren sollte es ermöglichen, auffällige Tiere entnehmen zu dürfen. Dies habe jedoch nie zu einem Abschuss geführt, weil es stets zu Privatklagen kam, die den Wolf schützten.

Erst 2025 kam der Wendepunkt: Das Berner Artenschutzabkommen wurde geändert, der Wolf wurde ins Jagdrecht aufgenommen und darf reguliert werden.

Die konkreten Forderungen des BWV bezüglich des Wolfes gehen jedoch weiter: „Der Wolf soll nicht nur ins Jagdgesetz aufgenommen, sondern aus dem Bundesnaturschutzgesetz herausgenommen werden. Greift ein Wolf dann eine Herde an, kann dieser entnommen werden, ohne dass dagegen ein Klagerecht besteht“, erklärt Eberhard Hartelt. Des Weiteren sollen zur Bestandsregulierung jedes Jahr 40 Prozent der Jungtiere abgeschöpft werden.

Wichtig sei auch, Regionen zu definieren, in denen Herdenschutz durch wolfsabwehrende Zäune durch die vorhandene Topografie nicht zumutbar ist. „Artenschutz muss grundsätzlich überdacht werden, denn es gibt noch weitere Populationsentwicklungen wie zum Beispiel der Bieber oder die Saatkrähe, die zu massiven Schäden führen“, so der Präsident.

Zum Ende seines Referates unterstreicht Eberhard Hartelt: Das Beispiel des politischen Umgangs mit dem Wolf zeige, dass es sich lohnt, wichtige Themen hartnäckig zu verfolgen. Auch wenn dies viel Geduld und Kraft koste.

lmc  – LW 10/2026