Ab dem 1. Januar 2027 wird die Regelung zur Fortbildung im Pflanzenschutz in Hessen vereinfacht. Die bisherigen unterschiedlichen Fristen werden durch eine klare Stichtagsregelung ersetzt.
Bisher hing in Hessen die Fortbildungsfrist vom Datum auf der Rückseite der Pflanzenschutz-Sachkundekarte ab („Beginn 1. Fortbildungszeitraum“). Ab diesem Datum lief der Fortbildungszeitraum von drei Jahren. Danach begann automatisch der nächste Fortbildungszeitraum, in dem wieder eine Fortbildung erfolgen musste. Diese Regelung wurde auch als „Wannenregelung“ bezeichnet, da innerhalb der dreijährigen Zeitspanne die Fortbildung erfolgen musste.
Nora Steckler, RP Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen – LW 16/2026