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Verlängerung der Jagdzeit und Gelegemanagement

Runder Tisch zur Regulierung der Gänsepopulation

Bei einem kurzen Besuch des hessischen Landwirtschaftsministers Ingmar Jung in Echzell haben Vertreter des Regionalbauernverbandes Wetterau-Frankfurt und des Fachdienstes Landwirtschaft vergangene Woche ein Positionspapier des Runden Tisches zum Wildgänsemanagement überreicht. Die Wildgänsepopulationen – vorwiegend Grau- und Nilgänse – nehmen in der Wetterau deutlich zu und verursachen erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen (das LW Hessenbauer berichtete in der Ausgabe 11). Bisherige Maßnahmen zur Schadensverringerung reichen laut Presseerklärung des Runden Tischs nicht mehr aus.

V. l: Marcus Schepp, Geschäftsführer des Regionalbauernverbandes, Landwirtschaftsminister Ingmar Jung, Maximilian Mohr, Fachdienst Landwirtschaft Wetteraukreis, Andreas Marx, Jurist beim Bauernverband, und die Landtagsabgeordnete Annette Wetekam. Foto: RBV

Vorgeschlagen wird in dem Papier, rechtssichere Vorgaben für eine Bruterfolgsminderung (Gelegemanipulation) zu schaffen. Außerdem regt der Runde Tisch eine Erweiterung der Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgans an. Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) – Arbeitskreis Wetterau empfiehlt hier eine einheitliche Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober (derzeit 1. August bis 31. Oktober für Grau- und Kanadagans, 1. August bis 15. Januar für Nilgans), also einen früheren Beginn. Der Landesjagdverband Hessen regt in dem Papier davon abweichend eine einheitliche verlängerte Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Januar an. Für die Umsetzung der Maßnahme der Bruterfolgsminderung solle der Jagdausübungsberechtigte zuständig bleiben, um die Rechtskreise zwischen Naturschutzgesetz und Jagdgesetz zu wahren.

Das Papier ist in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Landwirtschaft Wetteraukreis, dem Forstamt Nidda, der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz – Arbeitskreis Wetterau, dem Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt, dem Landesjagdverband Hessen, der Unteren Jagdbehörde Wetteraukreis, der Unteren Naturschutzbehörde Wetteraukreis und der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen entstanden.

LW – LW 13/2025