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Verlustarme Gülle- und Gärrestdüngung

Feldtag zu bodennaher Ausbringtechnik

Am 19. April fand in Homberg/Efze-Wernswig ein Feldtag zum Thema „Verlustarme Gülle- und Gärrestdüngung“ statt, der vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in Zusammenarbeit mit den Maschinenringen, den Wasser- und Bodenverbänden sowie den Lohnunternehmen aus Hessen organisiert wurde. Die Vorträge und Vorführungen legten das Hauptaugenmerk auf die bodennahe Ausbringtechnik.

Zunhammer mit Schleppschuhverteiler. Foto: Hildebrandt

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe legt nationale Emissionshöchstmengen fest, die seit 2010 einzuhalten sind. Von großer Bedeutung für die Landwirtschaft ist dabei das Schadgas Ammoniak (NH3), an dessen Entstehen sie zu etwa 95 Prozent beteiligt ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Pflanzenbaureferent Dr. Jörg Hüther vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz referierte vor mehr als 200 Teilnehmern über die rechtlichen Rahmenbedingungen und machte deutlich, dass die internationalen Vorgaben und Ziele der EG-Richtlinie durch das Düngegesetz und dessen Verordnungen in nationales Recht übernommen wurden.

Die Düngeverordnung von 2006 (zuletzt geändert im Februar 2012) schreibe unter anderem für das Aufbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland eine unverzügliche Einarbeitung vor, regele die Mengenzufuhr wesentlicher Nährstoffe, setze Zeitrestriktionen mit Ausbringverboten und lege Abstandsauflagen zu Gewässern in Abhängigkeit der Verteiltechnik fest. Seit 2010 fordere die Düngeverordnung, dass Ausbringgeräte anerkannten Regeln der Technik genügen müssen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen keine

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