Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte ist in der Landwirtschaft unverzichtbar. Wichtig sind neben günstigen Prämien ein gutes Leistungsspektrum und eine umfassende Betreuung. Während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Praxis zeigt aber, dass bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten Unfälle und Erkrankungen während der Freizeit auftreten. Hier steht der Arbeitgeber mit in der Verantwortung. Auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Klinik möchte die Fragen der Kostenübernahme geklärt wissen. Konkrete Fragen, zum Beispiel nach den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht, können oft nicht pauschal beantwortet werden. Der Gesetzgeber hat hierzu in den letzten Jahren vielfache Änderungen vorgenommen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Saisonarbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend als Erntehelfer in Deutschland aufhalten oder Saisonarbeitskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit sind, zu versichern. Unter der Bedingung, dass diese Arbeitskräfte seit mehr als zwei Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland besitzen und sich nur vorübergehend als Erntehelfer betätigen. Es kann für die Dauer von bis zu 91 Tagen Versicherungsschutz beantragt werden. Im ersten Paket besteht dann die Möglichkeit, Krankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Unter anderem sind darin enthalten: