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Verwaltungsgerichtshof lehnt erste Normenkontrollen gegen Ausweisung der „Roten Gebiete“ ab

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Am 27. August 2024 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über vier Normenkontrollen gegen die Ausweisung der „Roten Gebiete“ entschieden. Dies teilt der Hessische Bauernverband (HBV) mit. In der mündlichen Verhandlung fand keine Erörterung aller strittigen Fragen statt, Antragsteller und das Land Hessen konnten nur zu Fragen des Gerichts, welche aus Sicht des Gerichts schriftlich noch nicht ausreichend erörtert wurden, Stellung nehmen. „Die Normenkontrollen waren nicht erfolgreich“, so der HBV. Nach der vom VGH veröffentlichten Pressemitteilung (verwaltungsgerichtsbarkeit....), seien die Einschränkungen im Hinblick auf das hochrangige Schutzgut Wasser zumutbar und zumindest für eine Übergangszeit auch das Messstellennetz ausreichend. Eine Bewertung von Seiten des HBV könne erst erfolgen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

 – LW /2024