Weiße Zonen werden errichtet, Wildschweinfreiheit ist das Ziel | ASP Ticker | LW HEUTE

Weiße Zonen werden errichtet, Wildschweinfreiheit ist das Ziel

ASP bei Wildschwein außerhalb des Kerngebietes

Im Kreis Bergstraße wurde ein weiterer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der Fundort liegt außerhalb des bisherigen Kerngebietes. Die Suche im Umfeld wurde bereits intensiviert, um das Lagebild weiter zu verdichten.

Im Kreis Bergstraße wurde ein weiterer Fall der ASP nachgewiesen. Bei Vöckelsbach, südöstlich von Mörlenbach, sei vorvergangene Woche im Siedlungsbereich ein einzelner Frischling tot aufgefunden worden, so das hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) in einer Pressemitteilung. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) habe den positiven Befund bestätigt. Der Fundort liege östlich des bislang mit Elektrozäunen und abschnittsweise – auf Höhe des Fundortes bereits mit Festzäunen – gesicherten Gebietes und westlich des Fernriegels. Die Kadaversuche im Umfeld des Fundortes sei intensiviert worden, um das Lagebild zu verdichten. Bisher seien keine weiteren infizierten Wildschweine festgestellt worden. Die Suche werde systematisch unter Einsatz von Drohnen und Kadaversuchhunden durchgeführt. Auch im Umfeld des Fundortes habe es bislang keine weiteren Auffälligkeiten gegeben. In enger Abstimmung mit dem angrenzenden Baden-Württemberg würden derzeit Vorerkundungen für einen möglichen taktischen Elektrozaun durchgeführt. In einer Videokonferenz mit den Verbänden informierte das HMLU am Donnerstag vergangener Woche über Entwicklungen rund um die ASP. Derzeit würden Weiße Zonen eingerichtet. Hierfür werde parallel im Abstand von 500 bis 2 000 Metern zu den vorhandenen Festzäunen ein zweiter Festzaun errichtet – beispielsweise entlang des Rheins und im Odenwald. Ziel sei es, dass die zwischen den Zäunen liegenden Gebiete wildschweinfrei werden und dieser Zustand gehalten wird. Die Mithilfe der örtlichen Jäger sei dabei essenziell, betonte das HMLU. Auch Saufänge sollen genutzt werden, etwa 30 seien in Hessen bereits seit einiger Zeit im Einsatz. Die größte Rolle spiele jedoch die Jägerschaft. Die Abschussprämien seien in den meisten Landkreisen bereits auf 200 Euro je Wildschwein aufgestockt worden.

Forderung gestellt, Wildschäden zu regulieren

Probleme für die landwirtschaftlichen Betriebe gebe es weiterhin mit der Wildschadensregulierung, sagte ein Teilnehmer der Videokonferenz. Es sehe derzeit so aus, dass die Landwirte leer ausgehen, so seine Kritik. Eine Vertreterin des Ministeriums sagte in Sperrzone II habe ein Jagdverbot geherrscht. In der Jagdruhezeit seien Jäger aber nicht verpflichtet, Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen zu ersetzen. Mittlerweile sei das Jagdverbot teilweise aufgehoben, Wildschäden könnten wieder geltend gemacht werden. Die Jägerschaft argumentiere jedoch, dass der Schaden in der Zeit der Jagdruhe entstanden sei und deshalb nicht ersetzt werden müsse, so der Landwirt. Man werde stattdessen an die Landkreise verwiesen. Laut Ministerium ist die Problematik bekannt, man stehe bereits mit den Landräten im Austausch, um gute Lösungen zu finden.

Schlachtbetrieb benannt für Betriebe aus Sperrzone II

Eine große Schwierigkeit war für die Betriebe in den ASP-Sperrzonen II und III im vergangenen Jahr, dass ihre Tiere nur in eigens benannten Schlachthöfen geschlachtet werden durften. Die wenigen in Frage kommenden Schlachtbetriebe liegen jedoch mehrere hundert Kilometer entfernt. Die Sperrzone III wurde mittlerweile aufgehoben, diese landwirtschaftlichen Betriebe liegen jetzt in Sperrzone II. Seit dem 1. März gibt es eine positive Entwicklung: Der Schlachtbetrieb Helwig in Ziegenhain im Schwalm-Eder-Kreis hat sich als Schlachtstätte für Betriebe der Sperrzone II benennen lassen, das heißt hierfür stehen Schlachtkapazitäten zur Verfügung.

Eintragsquelle weiterhin unbekannt

Ein Teilnehmer wollte wissen, ob mittlerweile die Eintragsquelle der ASP in die neun im vergangenen Jahr in Hessen infizierten Hausschweinbestände ermittelt worden sei. Leider nicht, so eine Ministeriumsvertreterin. Schaue man jedoch in anderen europäischen Ländern mit einer ASP-Häufung von betroffenen Hausschweinbeständen zeige sich, dass diese ebenfalls in Gebieten mit einer hohen Dichte an infizierten Wild­schwei­­nen lagen. Vor allem in den Sommermonaten komme es zu einer Verbreitung des Infektionsgeschehens. Auch für die Monate Juni, Juli und August in diesem Jahr steige das Risiko für hiesige Hausschweinbestände wieder an. Die vom FLI geprüfte Hypothese, ob Insekten eine Rolle bei der Verbreitung spielen könnten, sei weder endgültig be- noch widerlegt.

Zaunbau schreitet voran

Seit dem ersten bestätigten ASP-Fall am 15. Juni 2024 wurden hessenweit 4 653 Wildschweine beziehungsweise -schweinkadaver beprobt, so das HMLU. Davon seien 1 701 positiv getestet (Stand Donnerstag vergangener Woche). Für die Kadaversuche seien in Hessen bislang 340 000 ha Fläche mithilfe von Drohnen und Hunden abgesucht worden. Der Bau von festen und mobilen Schutzzäunen schreite zügig voran. In der Videoschalte wurde noch einmal auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass die Tore der Festzäune immer geschlossen gehalten werden müssen.

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