„Die unfassbaren Ereignisse in den Hochwassergebieten haben auch unsere Gemeinschaft tief erschüttert“, sagt der aus Frankweiler stammende Ordensmeister Oliver Stieß. Da Stieß nicht nur der Weinbruderschaft der Pfalz vorsteht, sondern auch Präsident der Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften sowie der deutschen Weinkommissionäre ist, ist er mit Verantwortlichen in der Region Ahr in regem Kontakt. „Viele Weingüter sind von der Starkregenkatastrophe betroffen – sie stehen teilweise vor dem Nichts.“
Als Sofortmaßname hat der Vorstand der Weinbruderschaft Pfalz seine rund tausend Mitglieder um eine Spende gebeten. 18 304 Euro sind dabei zusammengekommen.
Gelder für Winzerfamilien
„Im Austausch mit Dr. Markus Heil, dem Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit dem Pfälzischen Weinbaupräsidenten Reinhold Hörner sowie dem Deutschen Weininstitut in Bodenheim hat der Vorstand entschieden, den Bäuerlichen Hilfsfonds gezielt zu unterstützen und darüber die Gelder an die betroffenen Winzerfamilien an der Ahr weitergeben“, erläutert Schatzmeister Thomas Huber. Der Hilfsfond unterstützt seit Jahren in Not geratene weinbauliche und landwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Rheinland-Pfalz und hat sich der aktuellen Notsituation angenommen.
Doch die Spendenaktion der Weinbruderschaften soll nun weitergehen. „Wir wissen, dass es Jahre dauern wird, bis die Menschen an der Ahr und die Weingüter wieder halbwegs zur Normalität zurückkehren können. Daher wollen wir zusammen mit anderen Weinbruderschaften eine neue Spendenkampagne angehen“, kündigt der Ordensmeister an. Gemeinsam mit Bettina Siée, Vertrauensrätin der Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften, soll das Konzept einer Förderung der Weinkultur an der Ahr entwickelt werden.
Weinbergsmauern sollen unterstützt werden
Auch sei der Wiederaufbau von Weinbergs- und Trockenmauern im Blick zukünftiger Unterstützung. Dazu werde man zu gegebener Zeit das Gespräch zu diesem und anderen sinnvollen Hilfsaktionen mit den Weinbaubetrieben an der Ahr suchen.
bs – LW 38/2021