Jeder elfte Aufwuchsschaden ist rein statistisch mit einem Öko-Landwirt abzurechnen. Die Voraussetzung für eine unbürokratische und einvernehmliche Schadensregulierung zwischen Jagdpächter und Landwirt sind beiderseits anerkannte Öko-Richtwerte für den Schadensersatz. Seit Dezember 2010 stehen die neuen Richtwerttabelle für Aufwuchsschäden im Öko-Landbau zur Verfügung. Inhalt und Verwendung der Richtwerte erläutert Dr. Günther Lißmann vom Regierungspräsidium Kassel.
Wildtiere verschonen bei der Nahrungssuche auch nicht die ökologisch bewirtschafteten Kulturen. Die Öko-Richtwerte sind speziell auf die Preis-Leistungsverhältnisse im Öko-Landbau abgestellt. In Hessen wirtschaften etwa 1 600 Betriebe nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus. Sie bewirtschaften rund neun Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Neben der Festsetzung von Wildschäden, dienen die Richtwerte auch der Kalkulation von Aufwuchsschaden, der durch Wege-, Leitungs- und Straßenbau und sonstigen Haftpflichtschäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursacht werden.
Mehrwertsteuer enthalten
Die Tabelle 1 enthält die Schadenersatzrichtwerte für Aufwuchsschäden an Marktfrüchten. Die Richtwerte pro Quadratmeter sind auf Basis der Produktpreise in der Ernte und für verschiedene Ertragsstufen kalkuliert. Die Produktpreise werden gemäß den Entschädigungsgrundsätzen als Preise in der Ernte, frei erste Erfassungsstufe und inklusive Mehrwehrwertsteuer ermittelt. Da sich im Ökomarkt in der Ernte kein signifikanter und damit auch kein justiziabeler Preis herausbildet, werden die von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) ab September notierten Preise herangezogen und durch Abzug der Ein- und Auslagerungskosten auf einen Preis in der Ernte zurück gerechnet. Die Ertragsstufe ist von den Beteiligten oder vom Wildschadensschätzer/Gutachter für das betroffene Feldstück in der Ernte zu schätzen beziehungsweise durch Probewiegung zu ermitteln. Je nach ermittelter Ertragsstufe, kann in den Spalten I bis VII der Richtwerttabelle, ein dafür gültiger Entschädigungssatz in Euro/qm abgelesen werden. Teils sind, je nach Schadenseintritt einerseits einsparbare Kosten abzuziehen, andererseits können entschädigungspflichtige Kosten für die Schadensbeseitigung (Aufräumarbeiten) hinzukommen. Erhöhte Wiederbeschaffungskosten bei wirtschaftseigenen Futtermitteln sind nach sachverständigem Ermessen beziehungsweise auf Nachweis ebenfalls hinzuzurechnen. Die Tabelle 2 enthält die Schadenersatzrichtwerte für Futterpflanzen, Grünland und Gründüngung. Von der Systematik her ist die Tabelle 2 gleich der Tabelle 1 aufgebaut. Die Preise für die wirtschaftseigenen Futtermittel Silomais sowie den weiteren Grünlandnutzungsformen werden wegen fehlender signifikanter Marktpreise von dem Preis für das Ersatzfuttermittel Futtergerste abgeleitet. Für beide Tabellen gilt, dass die in den mittleren Ertragsstufen dargestellten Erträge etwa den landesweiten Durchschnittsertrag für das jeweilige Produkt darstellen. Besonders bei den Schwarzwildschäden auf dem Grünland sind neben dem Aufwuchsschaden auch Arbeits-, Maschinen- und Materialkosten für die Wiederherstellung der Grasnarbe zu berücksichtigen. Die Richtwerttabellen (Tabelle 1 und 2) sind im Internet beim RP Kassel über www.rp-kassel.de (Pfad: Umwelt und Verbraucher > Landwirtschaft/Weinbau > Richtwerte für Aufwuchsschaden) erhältlich.