Photovoltaik: Meldepflicht nicht verpassen!

Wie die Energieagentur Rheinland-Pfalz mitteilt, läuft für Betreiber von Photovoltaikanlagen zum 28. Februar 2019 die Meldefrist der Konformitätserklärung aus. Das heißt, für 2018 müssen alle Daten bis zu diesem Termin an den verantwortlichen Netzbetreiber gemeldet worden sein. Auch die Meldung der Eigenversorgung muss bis dann erfolgen, ansonsten drohen empfindliche Rückforderungsansprüche.
Zur Abgabe der Konformitätserklärung müssen PV-Anlagen-Betreiber dem Netzbetreiber alle für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen vor allem die Mitteilung der eingespeisten Kilowattstunden, ob eine Stromsteuerbefreiung vorliegt oder ob etwa Regionalnachweise ausgestellt worden sind. Für die Meldung gibt es elektronische Formulare, die von Fachverbänden oder Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden.
Für Eigenversorger gibt es zusätzlich die Pflicht, alle Informationen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der EEG-Umlage bis zum 28. Februar dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber mitzuteilen. Besteht die Mitteilungspflicht gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber, verlängert sich die Frist auf den 31. Mai 2019.
Ausnahme für die Meldepflicht gibt es bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 kW und für Strom aus sonstigen Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens 1 kW.
Wer neben der Eigenversorgung auch Dritte mit Strom beliefert, muss die Meldung bis zum 31. Mai 2019 leisten. Das gilt auch, wenn Verwandte oder Mieter mit Strom versorgt werden. Alle Daten über die an Dritte gelieferte Energiemenge müssen dem Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.
Es ist unbedingt anzuraten, sich frühzeitig mit den sich im Einzelfall ergebenden Meldepflichten auseinanderzusetzen. Bei Fragen rund ums Thema hilft die Energieagentur Rheinland-Pfalz beziehungsweise die hessische Landesenergieagentur.
LW