Das Jahr 2015 geht wohl als das Jahr der neuen Verordnungen in die Weinbaugeschichte ein. Ein großes Thema war die Umsetzung der auf EU-Ebene vorgegebenen neuen Pflanzgenehmigungen in nationales Recht. Heraus kam ein Wust an Regelungen, mit dem keiner glücklich ist. Die freie Übertragung von Pflanzrechten ist ab 1. Januar 2016 abgeschafft. Für jede Pflanzung ist dann grundsätzlich eine vorherige Genehmigung nötig – auf eine bestimmte Zielfläche bezogen. Spannend ist die Frage, wie viele Anträge für Neugenehmigungen eingehen werden und inwieweit sich Bundesländer, die bisher keinen Weinbau hatten, beteiligen werden. Alte Pflanzrechte können bis 2020 umgewandelt werden, hier besteht also kein Zeitdruck. Da das Wiederbepflanzungsrecht innerbetrieblich auf eine andere Fläche übertragen werden kann, wandern eventuell Rebflächen von den Steillagen in die Ebene. Umso dringender ist jetzt ein separates Förderprogramm für die landschaftsprägenden, kulturhistorisch wertvollen Steillagen. Ziel aller Beteiligten muss doch sein, dass es zu keiner Zersplitterung der Weinbauareale kommt.
Neu war im Jahr 2015, dass der Weinbau in die EU-Agrarflächenförderung aufgenommen wurde und die Winzer erstmals Zahlungsansprüche beantragen konnten. Die Betriebsleiter mussten mit den Auswirkungen des Mindestlohns und der damit verbundenen Bürokratie klarkommen.
Was bringt das Jahr 2016? Für Rheinhessen soll es ein Jubeljahr werden, denn die Region kam vor 200 Jahren zu ihrem Namen und wird dies mit unzähligen Veranstaltungen kräftig feiern. Auf dem Wiener Kongress wurde das Gebiet zwischen Bingen, Mainz und Worms dem Großherzog von Hessen zugesprochen und Rheinhessen genannt. Der Name blieb erhalten, obwohl Rheinhessen seit 1946 zu Rheinland-Pfalz gehört, was immer wieder für Irritationen sorgt.
Es tun einige besinnliche Tage zum Ausruhen und Kraft schöpfen gut, bevor das Neue Jahr neue Aufgaben bringt.
Bettina Siée – LW /2015