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Immer auch an die Nützlinge denken

Schädlinge in Ackerbohne, Futtererbse, Lupinen und Soja

Nach einer erfolgreichen Aussaat der Körnerleguminosen richtet sich der Blick auf die Sicherung des Bestandes und somit auf die bevorstehende Schädlingssaison. Beim Anbau von Ackerbohne, Futtererbse, Lupinen und Soja treten Schädlinge vor allem in den Monaten April bis August auf und müssen gege­benenfalls bekämpft werden.

Die früh auftretende Schädigung durch den Blattrandkäfer ist nur bekämpfungswürdig, wenn nach Vegetationsbeginn längere Kältephasen auftreten und das Pflanzenwachstum verlangsamt ist. Foto: landpixel

Zu den bedeutendsten Schädlingen hierzulande gehören die Grüne Erbsenblattlaus, die Schwarze Bohnenblattlaus und der Blattrandkäfer. Die Entscheidung darüber, ob eine Insektizidmaßnahme gegen einen dieser Schädlinge oder andere durchgeführt werden muss, hängt allerdings in verstärktem Maß von den herrschenden Umweltbedingungen, dem Bestandsaufbau und dem Entwicklungszustand bei Befallsbeginn ab. Zudem muss bei jeder Maßnahme die Schädigung des Bestandes durch die Überfahrt bedacht werden.

Mit Blick auf das Nützlingspotenzial sollte ein PSM-Einsatz kritisch bedacht werden. Aus den genannten Gründen sind direkte Maßnahmen zur Bekämpfung üblicherweise unnötig und im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes reichen vorbeugende Maßnahmen aus, um relevante Ertragsausfälle oder Qualitätsminderungen durch die im Folgenden näher erläuterten Schädlinge zu vermeiden.

Typische Fraßstellen des Blattrandkäfers

Bereits kurz nach der Überwinterung kann es bei Winterungen von Ackerbohne oder Futtererbse dazu gekommen sein, dass die typischen halbmondförmigen Fraßstellen des Blattrandkäfers an überwinterten oder früh aufgelaufenen Sommerbohnen sichtbar wurden. Eine erhöhte Gefahr durch Blattrandkäfer besteht in Gemarkungen mit vermehrtem Leguminosenanbau (auch Klee, Luzerne, Grünland) beziehungsweise auf benachbarten Flächen zu Leguminosen.

Niklas Mahlau, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück – LW 17/2026
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