Im Rahmen der Düngeverordnung wurden unter der Federführung des DLR in der Nord- und Westpfalz (Landkreise KIB, KL, PS, KUS) mehr als 215 Nmin-Proben gezogen. Vor allem Landwirte der Nordpfalz haben dankenswerterweise die Untersuchungskosten von mehr als der Hälfte der Proben übernommen. Die Ergebnisse interpretiert Horst Häußler vom DLR Westpfalz.
Mit einem Nmin-Gehalt von 32 kg N/ha (0-60 cm) sind die Böden noch ausreichend mit Stickstoff versorgt. Mit 47 kg N/ha (0-90 cm) liegt der Stickstoffgehalt im gesamten Bodenprofil in etwa auf dem Niveau des langjährigen Mittelwertes. Wie bereits in den vergangenen Jahren können die Werte je nach Standort, Vorfrucht und organischer Düngung deutlich vom angegebenen Mittelwert abweichen. Idealerweise sollten für die Düngebedarfsermittlung eigene repräsentative Proben vorliegen. Betriebe, die im mit Nitrat belasteten Gebiet auf 50 bis 100 ha Kulturen des Ackerbaus mit wesentlichen N-Mengen (d.h. mehr als 50 kg N/ha) düngen, sind verpflichtet, jährlich vor der Düngung den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff, sowohl bei einer Blattfrucht als auch einer Halmfrucht, untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsumfang erhöht sich je angefangene weitere 100 ha um mindestens eine weitere Probe.
Für die Erstellung der Düngebedarfsermittlung ist auch die Tiefgründigkeit oder die durchwurzelbare Bodentiefe angemessen zu berücksichtigen. Der durchwurzelbare Bodenraum, kann mittels des Geobox-Viewer nachvollzogen werden. Für die Düngebedarfsberechnung sind die Nmin-Gehalte der Böden je nach durchwurzelbarer Bodentiefe bis 90 cm zu berücksichtigen. Ausnahmen gibt es bei schwächeren, flachgründigen Standorten. In solchen Fällen sind die Nmin-Gehalte von 0 bis 60 cm für die Bedarfsermittlung relevant. Dies gilt auch für Sommergerste, Hafer und Kartoffeln. Alternativ können auch EUF-Untersuchungsergebnisse und darauf basierende Empfehlungen genutzt werden.