Unternehmensführung | LW HEUTE

„Der menschliche Aspekt ist am wichtigsten“

Hofübergabe war Thema beim Hessischen Schweinetag

Das Thema Hofübergabe erreicht irgendwann jeden Betriebsleiter. Auch in das Vortragsprogramm des Hessischen Schweinetages im Dezember vergangenen Jahres wurde es deshalb aufgenommen. Dass es bei den Landwirten auf großes Interesse stößt, zeigte sich bei der Veranstaltung in Bad Hersfeld: In der gut gefüllten ALB-Halle war es mucksmäuschenstill, als Iris Flentje von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ihr Referat hielt.

Die Hofübergabe zu regeln, ist ein zeitintensiver Prozess. Sie sollte frühzeitig angegangen und von entsprechender Beratung begleitet werden. Foto: imago/Countrypixel

Flentje begleitet Landwirte beratend beim Generationswechsel und hat einen solchen auch kürzlich in ihrem eigenen Betrieb vollzogen. Häufig wollten Betriebsleiter Fragen des Erbrechts zuerst beantwortet haben. Entscheidend seien aber menschliche Aspekte, dort werde jedoch zu wenig hingeschaut. „Daran scheitert die Hofübergabe am häufigsten“, sagte sie.

Erst müsse geklärt werden „was wollen wir als Familie?“ Beginnen sollte der Generationswechsel ihrer Ansicht nach gedanklich, wenn ein Sohn oder eine Tocher auf die Idee kommt, eine landwirtschaftliche Ausbildung zu absolvieren. „Spätestens dann sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Hof das Potenzial für die nächste Generation hat oder ob Sie ihn nur weitergeben wollen, um nicht der letzte zu sein, der die Tür zuschließt“, sagte sie. Man müsse auch in Betracht ziehen, plötzlich zu versterben. Dann werde jedoch ohne entsprechende Vorkehrungen das Erbe in einer Form weitergegeben, die man vielleicht nicht wollte. Landwirte seien hervorragend darin, Beratung zu allen möglichen Themen einzuholen, beispielsweise zur Schweinehaltung oder dem Ackerbau. Auch der Steuerberater sei ein dauerhafter Wegbegleiter. „Aber wenn es um das Vererben von Millionen Euro an Betriebsvermögen geht, glauben wir, das ohne Fachberatung hinzubekommen“, so Flentje. Das sei ein kapitaler Fehler. Und wenn Beratung in Anspruch genommen wird, glaube man, das Ganze in wenigen Wochen über die Bühne bringen zu können. „So ein Prozess braucht jedoch viel Geduld und Zeit.“ Ein bis zwei Jahre müsse man einrechnen.

Was wird aus vorangegangenen Hofübergabeverträgen?

Neben einem Testament, das man jederzeit zerreißen und verbrennen kann, gibt es als zweite Variante den Erbvertrag. „Diesen müssen alle Beteiligten unterschreiben, damit hat man Rechtssicherheit“, sagte sie. Es gelte zu klären, wer was erben soll. „Eingeheiratete Ehepartner gehen ziemlich leer aus, wenn man das nicht regelt. Das sollte man aber fairerweise tun.“ Eine Frage sei auch, was mit dem Hofübergabevertrag passiert, den der Großvater mit seinem Sohn – dem aktuellen Betriebsleiter – abgeschlossen hat. Dieser gehe im Erbfall an den neuen Betriebsleiter über. In alten Verträgen gebe es Klauseln, da schüttele man sich. „Das geht von Wäsche waschen, putzen über Fahrdienst. Das ist quasi ein Fulltimejob“, so Flentje. Auch ein Blick in die Gesellschafterverträge der unterschiedlichen Betriebszweige (GmbH, GbR) sei wichtig, denn diese hätten Vorrang vor dem Erbrecht. Das alles müsse man sich rechtzeitig anschauen.

Eine weitere Frage sei, welche Abfindung weichenden Erben zugestanden werden soll. Von diesen werde oft nur der Wert des Betriebes gesehen. „Was man eigentlich vererbt, ist jedoch ein Arbeitsplatz“, so Flentje. Dies müsse in Relation gesetzt werden. Andererseits könne es dazu kommen, dass 20 Hek­tar Fläche zum Solarpark werden und der Hofnachfolger dafür jährlich 80 000 Euro Pacht erhalte. Es sei kein Wunder wenn sich hier jemand ungerecht behandelt fühle. „Für solche Einnahmen muss der Betriebsleiter morgens nicht einmal aufstehen. Weichende Erben prozentual zu beteiligen, wäre in diesem Fall fair.“

Haushaltsbuch führen, um Ausgaben zu ermitteln

Um herauszufinden, wie viel Geld die zukünftigen Altenteiler benötigen, empfiehlt Flentje ein Haushaltsbuch zu führen und das mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren. Das bereite niemandem Vergnügen und sei aufwändig, weil man im Alltag ja nicht nur für zwei Personen Lebensmittel einkaufe. „Sortieren Sie heraus, wie viel für zwei Personen gekauft wurde.“

Sie flocht die Erfahrungen aus der Hofübergabe ihres eigenen Betriebes ein. „Wir haben ein separates Konto eingerichtet und geschaut, ob der überwiesene Betrag zum Leben ausreicht“, so Flentje. Manche Ausgaben tauchen dann auf, die man nicht im Blick hatte oder man schätzt die Summe zu gering ein – beispielsweise Geschenke für Hochzeiten, Geburtstage, oder um den Enkeln außer der Reihe mal etwas zu schenken. „150 Euro im Monat reichen dafür nicht aus, wie wir festgestellt haben.“ Auch Außerplanmäßiges wie eine zu ersetzende Waschmaschine oder ein Auto müssten einkalkuliert werden. Die Frage sei, woher das Geld komme und ob der Hofnachfolger das tragen könne. Bei den Altenteilern erlebe sie oft, dass der Bedarf ungern in einer konkreten Zahl festgelegt wird. Zudem sei die landwirtschaftliche Rente nicht üppig. Auch wenn vom Hofnachfolger Zahlungen erfolgen, bleibe das finanzielle Budget knapp. „Eine Hofübergabe ist sozusagen eine freiwillige Verarmung. Dass viele Betriebsleiter davor Angst haben, kann ich verstehen“, sagte sie.

Man sollte deshalb planen, wieviel Geld man im Alter braucht und es rechtzeitig anspaaren. Zudem sollte frühzeitig überlegt werden, welchen Erbteil die weiteren Erben erhalten sollen. Mache man das nicht, liege diese Last auf den Schultern des Hofnachfolgers, und sie wiege dann schwer. Gesprochen werden sollte im Vorfeld auch mit allen weiteren von der Hofübergabe betroffenen Personen, beispielsweise Geschäftspartnern der gemeinsamen Biogasanlage oder auch Mitarbeitern und Verpächtern.

Wünsche, Erwartungen, Bedürfnisse und Sorgen

In der Kernfamilie hätten alle ihre eigenen Wünsche, Erwartungen, Bedürfnisse und Sorgen – sie skizzierte ein Beispiel: Der Vater sei stolz auf seinen Sohn, aber der Auffassung, dass der zukünftige Hofnachfolger zu leichtfertig investiere. Die Ehefrau des aktuellen Betriebsleiters wünscht sich im Ruhestand ein eigenes Altenteilerhaus, damit sie nicht mehr permanent für Eltern beziehungsweise Schwiegereltern verfügbar sein muss. Der Hofnachfolger möchte aber auch nicht mit den Großeltern zusammenwohnen und hätte für seine Familie ebenfalls lieber ein eigenes Haus. Die eine Tochter hat vielleicht eine schwierige Phase im Leben, benötigt finanzielle Mittel und möchte zudem ihr Reitpferd weiterhin auf dem Hof unterbringen. Und die andere Tochter macht sich als gelernte Krankenschwester Sorgen, dass die übrigen Familienmitglieder die Erwartung an sie haben, dass sie selbstverständlich die Pflege der Eltern übernimmt. Die große Frage in dieser Gemenge-Lage sei: „Was wird in diesem Jahr aus Weihnachten?“, sagte sie scherzhaft.

Der größte Teil ist unsichtbar

Das Ganze müsse man sich als Eisbergmodell vorstellen: „Ein Siebtel schaut oben heraus, der Rest ist unter Wasser und damit unsichtbar“, so Flentje. Oben sehe man vielleicht die Gestik, beispielsweise wie der Hofnachfolger die Augen rolle, wenn die Schwester über ihr Pferd spricht, das auf dem Hof bleiben soll. Der Teil des Eisbergs über Wasser werde aber von dem unter Wasser gesteuert. Den kenne man oft nicht und es seien Gespräche nötig: „Was wünsche ich mir, was befürchte ich, worauf freue ich mich und was erwarte ich?“

Die Aussage der aktuellen Betriebsleiter sei oft, dass die Hofübergabe nicht mehr so laufen soll, wie es bei ihnen geschehen ist. Damals sei es nach dem Motto gegangen, es wurde ein Vertrag aufgesetzt – man hat aber erst im Nachhinein verstanden, was man unterschrieben hat. Diese Erkenntnis allein führe aber nicht dazu, dass es für die nächste Hofübergabe besser laufe. Es brauche oft einen Moderator der vor Augen führe, was der eine Gesprächspartner gesagt hat und was er wirklich gemeint hat. Auf der anderen Seite müsse herausgearbeitet werden, wie es von dem anderen Gesprächspartner verstanden wurde. Zumindest manche Befürchtungen und Sorgen könne man dadurch auflösen – oft seien es Missverständnisse – aber natürlich nicht alle. „Für den menschlichen Teil braucht man viel länger als auszurechnen, wie viel die weichenden Erben als Ausgleich erhalten“, so Fentje. Das gehe nicht ohne Beratung.

Auch sie habe das in ihrem Betrieb begleiten lassen. Ihr sei beispielsweise nicht klar gewesen, dass ihr Sohn viele Bedenken hatte, den Hof zu übernehmen: „Was passiert, wenn die Politik mir einen Strich durch die Rechnung macht oder eine Bürgerdemo vor unserem vor kurzem gekauften Putenstall aufläuft?“ Sie habe dann eine weitere Betriebsplanung mit ihrem Berater und ein Worst-Case-Szenario durchgerechnet, um mehr Sicherheit für ihn zu bekommen. „Für solche Schleifen muss Zeit sein“, sagte sie. Eine wichtige Frage sei, wie bekommt man den künftigen Hofnachfolger nach und nach in die Verantwortung? Es bestehe zudem die Sorge, dass der Junior falsche Entscheidungen treffe, die zu wirtschaftlichen Verlusten führen. „Das ist uns als Betriebsleiter auch passiert. Man muss lernen loszulassen“, sagte sie. Sonst sei eine Hofübergabe nicht möglich.

Ein Teilnehmer in Bad Hersfeld fragte, ob man die Schwiegerkinder in die Gespräche einbeziehen sollte oder erst einmal nur mit den eigenen Kindern sprechen. „Die Schwiegerkinder reden sowieso mit, dann kann man sie auch direkt mit ins Boot nehmen“, so Flentje. Auch große Runden seien in der Beratung zu managen, ab acht Personen benötige sie jedoch einen zweiten Berater, um im Gespräch alle im Zaum zu halten.

Nach der Hofübergabe ein Testament verfassen

Und wann ist der Zeitpunkt, an dem der frisch gebackene Hofnachfolger an den Übergang in die nächste Generation denken sollte? „An dem Tag, an dem er den Hof bekommt, muss er Vorsorge für den Fall treffen, dass er plötzlich stirbt“, sagte sie. Moderator Dr. Jörg Bauer vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, der auch selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, ergänzte, man befasse sich ungern mit dem Thema Tod. „Man glaubt, ein Testament zu machen bedeutet gleichzeitig, nicht mehr lange zu leben.“ Das Thema sei mit vielen unangenehmen Gefühlen verbunden und zwischenmenschlichen Problemen. Es gehe nach dem Motto, wenn man nicht hingucke, schmerze es auch nicht. „Schauen Sie, wer Sie begleiten kann, und machen Sie sich auf den Weg“, sagte Flentje den Teilnehmern.

Beratung zur Hofübergabe

Berater Otto Findling aus dem Beratungsteam für Ökonomie und Verfahrenstechnik am LLH ergänzte, dort gebe es mehrere speziell zum Thema Hofübergabe ausgebildete Berater. Auch der Hessische Bauernverband bietet Seminare zu den verschiedenen Aspekten der Hofübergabe an, sagte dessen Vizepräsidentin Andrea Rahn-Farr. Diese finden auch im Herbst dieses Jahres wieder statt (Informationen dazu ab Sommer unter www.landvolk-hochschule.de/...). Ein Seminarpaket dazu sowie Beratung bietet auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

(SVLFG) an (kurzlinks.de/vn4r). Es wird von der SVLFG auch finanziell unterstützt, denn ihre Aufgabe ist die Vorsorge. „Das Thema Betriebsübergabe kann sich negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken, deshalb wird es bezuschusst“, sagte Flentje.

Ad – LW 4/2026
Generationenwechsel im Familienbetrieb Tipps für ein entspanntes Miteinander in der Familie