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Anwendung nur nach Aufruf durch den Warndienst erlaubt

Mais: Erstmalig Fungizide zugelassen

Im Juni haben zwei Fungizide eine Zulassung zur Krankheitsbekämpfung in Mais erhalten. Der Einsatz wird derzeit von den Pflanzenschutzdiensten für nicht notwendig erachtet und ist daher nur nach entsprechendem Aufruf zulässig.

Die neuen Mais-Fungizide bestehen jeweils aus eine Kombination von Strobilurin und Azol. „Retengo Plus“ beinhaltet Pyraclostrobin + Epoxiconazol und ist von den Wirkstoffen her vergleichbar mit dem ehemaligen Opera. „Quilt Xcel“ beinhaltet Azostrobin (u.a. in Amistar und Ortiva) und Propiconazol (u.a. in Tilt, Achat, Desmel)

Maisbeulenbrand wird nicht erfasst

In den Maisflächen werden auch sehr häufig Krankheiten wie Maisbeulenbrand, Maiskopfbrand oder auch Blattaufhellungen auf Grund von Nährstoffmangel beobachtet. Hierauf nehmen die Fungizide keinen Einfluss.

Bei feucht-warmen Witterungsbedingungen kann es in der Hauptwachstumsphase des Maises bei anfälligen Sorten zu verschiedenen Blattfleckenkrankheiten und Maisrost kommen. Regional nehmen folgende Krankheiten an Bedeutung zu: Cochliobolus carbonum-Blattflecken, Setosphaeria turcica-Blattflecken (ehemals Helminthosporium turcium), Kabatiella zeae-Augenflecken und auf den Blättern Puccinia sorghi-Maisrost.

Auf diese genannten Krankheiten kann gezielt Einfluss genommen. Die Blattfleckenkrankheit Setosphaeria turcica kann bei Starkbefall bis zu 30 Prozent Ertragsausfall nach sich ziehen. Betroffen ist dann in erster Linie Körnermais.

Der Einsatz darf nur nach Warndienstaufruf erfolgen

Eine Fungizidmaßnahme darf nur nach vorheriger Befürwortung durch die Offizialberatung im Bereich Pflanzenproduktion auf Standorten durchgeführt werden, die folgende Besonderheiten aufweisen: Standorte, auf denen Mais in Folge angebaut wird, da dort nur diese Kulturart wirtschaftlich angebaut werden kann, gleichzeitig hochanfällige Sorten verwendet werden, eine Pflugfurche nicht möglich ist, feuchtwarme Witterung in der Hauptwachstumsphase vorherrscht und in den vergangenen Jahren starker Befall mit Setosphaeria turcica festgestellt wurde.

Zeitpunkt der Behandlung für oben genannte Standorte ist Beginn Blüte (ab BBCH 60): Präparate: 1,5 l/ha Retengo Plus oder 1 l/ha Quilt Xcel. Pauschale Fungizideinsätze in Mais, das heißt wenn die oben beschriebene Sondersituation nicht eintrifft, sind nicht erlaubt.

Vor einer beabsichtigten Bekämpfungsmaßnahme wende man sich an die für den Landkreis zuständigen Pflanzenbauberater. Eine Bekämpfung ist nur dann erlaubt, wenn die Maßnahme (ab BBCH 60) in dem jeweils spezifischen Fall durch die Offizialberatung befürwortet wird. Die Befürwortung muss dokumentiert und den Unterlagen beigefügt werden.

Ist der Fungizid-Einsatz im Mais sinnvoll?

Die Offizialberatung hat zu dieser Fragestellung in den letzten Jahren zahlreiche Versuche durchgeführt. Die Fragestellung lautete: Wie stark ist die Bekämpfungsleistung und wann ist der optimale Einsatzzeitpunkt?

Ergebnis: Es konnten bundesweit nur in wenigen Fällen absicherbare Mehrerträge durch eine Fungizidmaßnahme erzielt werden. Unter Starkbefallsbedingungen wurden in einem hessischen Versuch signifikante Mehrerträge erzielt, wenn die Behandlung spät, das heißt zur Blüte durchgeführt wurde. Bleibt ein Starkbefall aus, können weder Ertragszuwächse noch Biogaszuwächse durch den Fungizideinsatz erzielt werden.

Fazit: Grundsätzlich sind Fungizidmaßnahmen im Mais nicht notwendig.

Mit folgenden vorbeugenden ackerbaulichen Maßnahmen lassen sich Krankheiten auf unschädlichem Niveau halten: Fruchtfolge anpassen (kein Mais nach Mais), gesunde Sorten anbauen, Maisstoppeln mulchen und einarbeiten beziehungsweise saubere Pflugfurche durchführen.

LLH Beratungs-Info Pflanzenproduktion – LW 30/2014
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