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Damit der Jagdhund auf der Gesellschaftsjagd versichert ist

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz schließt Unfallversicherung ab

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) aus Gensingen hat seit diesem Jahr eine landesweit gültige Jagdhund-Unfallversicherung mit der Gothaer-Versicherung abgeschlossen. Die Jagdhunde der Mitglieder des LJV, die auf Gesellschaftsjagden eingesetzt werden, sind damit im Schadensfall versichert.

In Rheinland-Pfalz wurde vom Landesjagdverband eine gemeinsame Unfallversicherung für Jagdhunde bei Gesellschaftsjagden initiiert. Foto: Michael Breuer

Die Kosten für diese landesweite Jagdhunde-Un­fallversicherung in Höhe von rund 75000 Euro pro Jahr sollen in den Jahren 2017 und 2018 komplett vom Landesjagdverband getragen werden sowie ab 2019 je zur Hälfte von den Kreisjägerschaften und vom LJV aus Mitgliedsbeiträgen.

Schwarzwild und Verkehr sind die häufigsten Unfallursachen

Der tierschutzgerechte Einsatz von ge­eigneten Jagdhunden ist ein Faktor, der zum Erfolg der Jagdausübung beiträgt. Jedoch sind Begegnungen mit wehrhaftem Schwarzwild und dem Verkehr die häufigsten Ursachen, die zu Verletzungen oder zum Tod der vierbeinigen Jagdhelfer führen. In beiden Fällen drohen dem Hundeführer erhebliche finanzielle Belastungen. „Ich halte es in derartigen Situationen für eine schiere Selbstverständlichkeit, Hundeführer, die mit solchen Fällen konfrontiert werden, nicht alleine zu lassen“, begründete Landesjagdpräsident Kurt Alexander Michael, die landesweite Jagdhunde-Unfallversicherung einzuführen. „So zeigen wir den Hundeführern und ihren Hunden unsere Wertschätzung für ihren schwierigen und häufig gefährlichen Einsatz.“

Versichert sind Unfälle von Jagdhunden von LJV-Mitgliedern auf Treib- und Gesellschaftsjagden in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Bundesländern ab einem Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die Schadenssumme beträgt für geprüfte Hunde im Todesfall 2 000 Eu­ro, für ungeprüfte Hunde 1 000 Euro. Tierarztkosten bis zu 1 000 Euro – bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro – sind von der Versicherung ebenfalls abgedeckt. Weitergehende Informationen und Ansprechpartner sind auf der LJV-Internetseite www.ljv-rlp.de zu finden.

Günther D. Klein, ljv – LW 8/2017
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