Hunde bei der Jagd absichern

Die Jägerschaft muss weiterhin brauchbare Jagdhunde vorhalten

Für den Jäger an der Tagesordnung sind stetige kleinere oder größere Veränderun­gen durch den Gesetzgeber – sei es auf Landes- oder auf Bundesebene. Bleifrei in Schleswig-Holstein, der Wolf im Jagdgesetz in Sachsen, Rehbockabschuss bis in den Januar, drohender Wegfall der Bau- und Fallenjagd in den verschieden­sten Ländern und so weiter. All dies verändert das jagdliche Handeln und kann letztlich auch dazu führen, dass künftig weniger Hunde für die Jagd bereitgestellt werden.

Eine in diesem Zusammenhang stehende Studie von Professor Beutelmeyer beschreibt den Jäger 2030 und dessen Jagdausübung nicht mehr als Lebensaufgabe, sondern vermehrt als Freizeitbeschäftigung, bei der „Mann“ oder „Frau“ „sich ...

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