Nach dem Rebschnitt müssen je Hektar Ertragsrebfläche 25 bis 45 dt Schnittholz beseitigt werden. Meist wird dieses Holz im Weinberg belassen, um es zu zerkleinern und als organischen Dünger zu nutzen. Dabei hat das Rebholz einen Wert als Nährstoff- wie auch als Humuslieferant. Zunehmende Knappheit und stetig steigende Preise für fossile Brennstoffe lassen mittlerweile Winzer über eine energetische Rebholzverwertung nachdenken. Im Folgenden werden technische Möglichkeiten der thermischen Verwertung des Rebholzes, eine energetische Bilanz sowie Vor- und Nachteile des Verfahrens dargestellt.
Ein Holzertrag von 30 dt Frischholz enthält 14 dt organische Substanz, was etwa der Menge an organischer Sub-stanz von 56 dt Grünguthäcksel, 47 dt Biokompost oder 16 dt Stroh entspricht. Außerdem befinden sich im Rebholz noch Nährstoffe, die über die Mineralisierung freigesetzt werden und der Rebe wieder zur Ernährung dienen.
Humus- und Nährbilanz von Rebholz
Rebholz ist schwer zersetzbar und trägt viel zur Dauerhumusbildung bei (Tab. 2). Leicht zersetzbare organische Substanzen, wie Laub oder Begrünungsmulch, liefern dagegen fast ausschließlich Nährhumus. Der Humusbildungskoeffizient (Anteil der Masse an dauerhaft gebildeten Huminstoffen im Verhältnis zur Trockenmasse (TM) des Humusdüngers) liegt für Rebholz bei 0,2. So bilden 1 000 kg Rebholz TM rund 200 kg dauerhafte Huminstoffe. Unterstellt man einen jährlichen Humusabbau von 1 000 bis 2 000 kg/ha (Beispielrechnung in Tabelle 2 ), deckt das Rebschnittholz von einem Hektar den jährlichen Humusbedarf zu etwa 15 bis 30 Prozent und den Nährstoffbedarf zu 20 Prozent. Der Humus- und Düngerwert liegt bei 90 Euro/ha, davon entfallen 30 Euro auf den Düngerwert und 60 Euro auf den Humuswert (20 Cent/kg Dauerhumus und 300 kg/ha unterstellt). Die Nährstoffverluste durch das Entfernen des Rebholzes halten sich in Grenzen, wenn man die Asche (3,5 % bezogen auf die Trockenmasse) in den Weinberg zurückbringt, denn bis auf den Stickstoff bleiben alle Nährstoffe in der Asche erhalten. Denkbar ist die Kompostierung der Asche übers Jahr und die Rückführung in die Weinberge zusammen mit den Trestern.
Den Weinbergen gingen lediglich ein paar kg Stickstoff (monetärer Wert 15 €/ha) verloren. Ob dieser Verlust ausgeglichen werden muss, hängt sehr stark von der Wüchsigkeit der Anlage, dem Bodenpflegesystem und Humusgehalt im Boden ab. In ausreichend mit Humus versorgten Böden (> 2 % im Oberboden) wird kein Ausgleich notwendig sein. Die Nährstoffabfuhr durch Wegnahme des Rebholzes kann als recht unproblematisch angesehen werden, zumal die meisten Weinbergsböden mit Grundnährstoffen gut versorgt, häufig sogar überversorgt sind.
In erster Linie geht bei der Entfernung des Rebholzes aus dem Weinberg dem Boden eine wichtige Humusquelle verloren. Für einen nachhaltigen Weinbau muss dieser Verlust ausgeglichen werden, auch wenn die Wegnahme des Rebholzes aus dem Weinberg nur einen sehr langsamen Rückgang des Humusgehaltes zur Folge hat. Bei einem Humusgehalt des Oberbodens von zwei Prozent (Bodenschicht 0 bis 30 cm mit 1,5 t/m³) enthält dieser 90 t Humus (4 500 t Boden/ha x 2%). Unterstellt man einen durchschnittlichen Humusverlust von jährlich 300 kg/ha und Jahr durch die Abfuhr des Rebholzes, so würde dadurch innerhalb von 20 Jahren der Humusgehalt rechnerisch um 6 000 kg reduziert. Dies entspricht einer Humusabnahme von 0,13 (von 2 auf 1,87 %). In der Praxis könnte es geringfügige Abweichungen von diesem rechnerischen Wert geben, da bei einer Humusuntersuchung, neben Dauerhumus, alle lebenden und toten organischen Substanzen in die Bestimmung einfließen.
Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen.Oswald Walg, DLR R-N-H – LW 51/2012