Die EU-Entwaldungsrichtlinie stößt weiterhin auf deutliche Kritik aus der Forstpraxis. Zwar seien erste Vereinfachungen erkennbar, dennoch blieben erhebliche bürokratische Hürden bestehen, erklärte Carl-Anton Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes (WBV), auf der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe Fulda in Steinhaus.
Unter Leitung des Kreisvorsitzenden Christoph Müller kamen Vertreter aus Politik, Forstwirtschaft und Verwaltung zusammen, darunter WBV-Ehrenpräsident Michael von der Tann, Biosphären-Geschäftsführer Torsten Raab, Bürgermeister, Vertreter der Sägeindustrie sowie HessenForst.
WBV-Verbandspräsident Fürst Waldeck bezeichnete die Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung als „nicht umsetzbar“ und „nicht zukunftsfähig“. Die Umsetzung würde erheblichen zusätzlichen Personal- und Kostenaufwand verursachen, während die Finanzierung ungeklärt sei.
Biomassestrategie bringt Unklarheiten mit sich
Auch die geplante Biomassestrategie bereite Sorgen. Zwar sei die Nachfrage nach Energieholz vorhanden, zugleich gebe es Diskussionen über mögliche Einschränkungen, die die energetische Nutzung erschweren oder verbieten könnten. Gefordert werde daher eine klare und praxisnahe Regulierung.
Ein mögliches Verbot von Begasungsmitteln zur Schädlingsbekämpfung könnte zudem den Container-Export von Laubholz erheblich beeinträchtigen. Gerade bei großen Schadholzmengen sei dieser jedoch von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig bleibe die Anlage von Nasslagern schwierig. Auch die Diskussion um den Agrardiesel wirke sich auf die Branche aus, konkrete Folgen seien vielfach noch unklar.
Praxisfern: Verordnung zur Naturwiederherstellung
Kritisch äußerte sich der Präsident auch zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung. Ein Verschlechterungsverbot für Flächen sei unter den Bedingungen des Klimawandels kaum praktikabel. Sebastian Müller, forstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, bestätigte diesbezüglich die kritische Bewertung auf Landesebene. Die Verordnung verfolge zwar das Ziel, natürliche Ökosysteme wiederherzustellen, werde jedoch vielfach als praxisfern eingeschätzt. Besonders in Kulturlandschaften wie der Rhön sei eine Rückkehr zu ursprünglichen Zuständen kaum realistisch. Zudem drohten zusätzliche Bürokratie, steigende Kosten und ein höherer Personalbedarf.
Ein weiteres Thema war die zum 1. April 2026 in Hessen in Kraft getretene neue Jagdordnung. Sie soll die Rolle der Jägerschaft stärken und zugleich aktuellen Anforderungen im Natur- und Wildtiermanagement gerecht werden. Voraussetzung sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landnutzern und Behörden.
Mit Blick auf Hessen erwartet Verbandspräsident Fürst Waldeck einen Entwurf zur Reform des Naturschutzgesetzes. Der Abbau bürokratischer Vorgaben bleibe eine zentrale Forderung. Auch im Hessischen Waldgesetz sehe der Verband Entwicklungsmöglichkeiten, etwa bei der Wegeerfassung, der Ausbildung oder der stärkeren Berücksichtigung des Baumwachstums als Klimaschutzleistung.
Fuldas Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt verwies auf das in Hessen kommunale Flexibilisierungsgesetz, das kommunalen Dienstleistern mehr Handlungsspielraum eröffnen soll. Ziel sei es, Vorschläge zu erarbeiten und mitzuteilen, wodurch Landesgesetze und Verordnungen – um bürokratische Belastungen in der Praxis zu reduzieren – künftig entfallen könnten. So etwa beim Denkmalschutz, bei Jagdschein- und Fischereiprüfungen, Verwaltungsverfahren und bei der Gülleausbringung für kleinere Betriebe. Der Landkreis Fulda habe sich als Pilotregion beworben.
Steigende Preise für Nadelholz
Zur Lage auf dem Holzmarkt berichtete der Geschäftsführer der Forstlichen Wirtschaftsvereinigung Osthessen, Hartmut Ziegler, von steigenden Preisen für Nadelholz. Da verfügbare Mengen oft nicht ausreichten, sei die Versorgung in der Sägeindustrie angespannt. Bereitgestelltes Holz werde vielfach sofort abtransportiert. Die Sägewerkslager im Buchenbereich bezeichnete er als gut gefüllt. Ziegler riet beim geplanten Holzeinschlag zu einer frühzeitiger Absprache.
Amrei Riske (Teamleitung Forstliche Förderung beim RP Darmstadt) informierte über Möglichkeiten forstlicher Förderung für Waldbesitzer. Der Waldanteil in Hessen mit rund 900 000 Hektar entspreche 43 Prozent der Landesfläche. Davon entfielen 39 Prozent auf den Staats-, 36 auf den Körperschafts- und 25 Prozent auf den Privatwald.
Einsatz von KI und Drohnen im Wald
Abschließend hob Richard Georgi von der Ostdeutschen Gesellschaft für Forstplanung die wachsende Bedeutung künstlicher Intelligenz hervor. Mittels Drohnenüberflügen ließen sich Waldflächen zunehmend präzise analysieren, nicht nur das Kronendach, sondern einzelne – auch geschädigte – Bäume. Im Unterkronenbereich ermittelt man den Boden selbst in dichter Vegetation zuverlässig für Waldwertberechnungen, Betriebskonzepte und so weiter. Dies ermögliche neue Ansätze in Planung, Bewertung und Wildtiererfassung. Künstliche Intelligenz als ein Teilgebiet der Informatik werde auch in der Forstwirtschaft weiter voranschreiten, ist sich der Fachmann sicher.
bh – LW 17/2026