Auch gesunde Flächen beim Waldumbau einbeziehen
Treffen oberhessischer Markmeister und Waldbesitzer
Bei der traditionellen Waldbegehung zum Jahrestreffen der oberhessischen Markmeister und Privatwaldbesitzer Mitte Mai im Markwald Holzheim, einem Stadtteil von Pohlheim, waren erneut einige Landtagsabgeordnete und Politiker aus der Region zugegen. Der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Fürst zu Waldeck und Pyrmont, erläuterte zu diesem Anlass die Kritik der Waldbesitzer zur Novelle des Bundeswaldgesetzes sowie die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR).

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Neue Bundesregierung als Chance für die Waldbesitzer
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mache Mut, denn eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes sei darin nicht enthalten. Ein Dorn im Auge sei dem Waldbesitzerverband weiterhin das Naturwiederherstellungsgesetz der EU. Die Verabschiedung des Gesetzes war im EU-Parlament knapp mit dem JA-Votum der österreichischen Klimaministerin erfolgt und bereits zuvor kritisch diskutiert worden. „Bis nächsten Herbst muss das Gesetz weg sein“, mahnte der Waldbesitzerpräsident. Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz seien die Mittel der Wahl, wenn es um den Waldschutz gehe. Mit der neuen Regierung werde das realisierbar.
Verkehrssicherungspflicht bundesweit problematisch
Mit hohen Kosten verbunden und durch die Folgen des Klimawandels immer aufwändiger geworden ist die Verkehrssicherung an Wegen und Straßen. „Die Kosten für Absperrungen, Ampeln und andere notwendige Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erreichen schnell fünfstellige Beträge. Das kann teuer werden“, berichtete Fürst Waldeck.
Auch Sylvia Ruppel, Vorstandsmitglied im Hessischen Waldbesitzerverband, hatte zuvor die Problematik angesprochen. Die Dürren der vergangenen Jahre hätten ihre Spuren im Wald hinterlassen – Schäden an den Bäumen seien nahezu überall zu finden. „Die so entstandenen höheren Kosten, auch für die Verkehrssicherung, dürfen nicht allein bei den Waldbesitzern hängen bleiben“, sagte Ruppel.
Abhilfe schaffen durch neue Waldentwicklungsziele
Die neuen Waldentwicklungsziele des Landes Hessen sollen dahingehend Abhilfe schaffen. Zusätzlich wurde die Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen überarbeitet. Kommunale und private Waldbesitzer erhalten darüber Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen. Förderfähig sind laut Fürst Waldeck nun statt standortheimischen die über die Baumartenempfehlungen von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA ) definierten standortgeeigneten Baumarten (Siehe S. 18).
Diesen Fortschritt begrüßt auch Sebastian Müller von der CDU. Der Landtagsabgeordnete plädierte dafür, die „Produktionskette Holz“ regional zu halten. Der Wald müsse als Produktionsstandort, für die Naherholung und den Naturschutz zur Verfügung stehen. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes wurde auch aus seiner Sicht „zum Glück verhindert“.
Dem schloss sich sein Parteikollege Lucas Schmitz an, der ebenfalls Abgeordneter im Hessischen Landtag ist. Christopher Lipp (CDU), Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Gießen, argumentierte, der Wald sei als Erholungsraum keine Selbstverständlichkeit. Bei den Märkerschaften denke man in Generationen und sei sich bewusst um den „Schatz, den es zu hüten gilt“.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Kerstin Geis sprach für ihre Fraktion und machte den Anwesenden klar: „Wir haben Ihre Themen im Blick.“ Hessen sei ein waldreiches Land. Die Akzeptanz der Baumartenempfehlungen der NW-FVA in der Extremwetterrichtlinie begrüßte sie.
In Vertretung des Europaabgeordneten Engin Eroglu war Björn Feuerbach aus dem Landesvorstand der Freien Wähler zugegen.
Hans-Jürgen Müller, Abgeordneter der Grünen im Hessischen Landtag, hält eine Überarbeitung oder Neufassung des Bundeswaldgesetzes angesichts des Klimawandles für notwendig. So können auch Nutzungskonflikten begegnet werden. Probleme bei der Wiederaufforstung sieht der Grünenpolitiker vor allem bei drohendem Verbiss durch Rot- und Rehwild. Seiner Ansicht nach habe sich der Landesjagdverband Hessen (LJV) bei der hessischen Schalenwildrichtlinie durchgesetzt. Die Richtlinie soll kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung ermöglichen.
Hierzu bezog Christian Raupach, Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes, bei der anschließenden Waldbegehung Stellung. Sein Verband habe die Schalenwildrichtlinie mitverhandelt und dabei ausführlich mit dem LJV diskutiert. Das Kapitel zu überhöhten Wildbeständen regle eindeutig, was bei erhöhtem Verbiss erfolgen müsse. Er machte deutlich, dass die Jägerschaft die Bestände anpassen muss. Raupach empfahl den anwesenden Waldbesitzern mit Jagdpächtern stets Verträge über die Jagdausübung auszugestalten. Deren Durchsetzung sei bei Differenzen über die Jagsbehörden möglich. Die Jagd solle zudem Schwerpunktmäßig in Verjüngungsflächen stattfinden.
Verjüngung im gesunden Bestand über Femellöcher
Der Markmeister des Holzheimer Markwaldes, Christian Loh, führte die Gruppe durch den Wald. Der Markwald Holzheim umfasst zirka 85 ha, deren 153 Markanteile von 67 Märkern gehalten werden. Er setzt sich zusammen aus etwa 13 Prozent Eichen, 46 Prozent Buchen, 15 Prozent Fichten, 8 Prozent Lärchen, 5 Prozent Douglasien sowie Kiefern und weiteren Baumarten zu geringeren Anteilen. Zum Fichtenbestand merkte Loh an, dass dieser sich über die Jahre auf einen Bestand von nunmehr 5 Prozent stark dezimiert habe.
Naturverjüngung mit angepassten Baumarten
Im Zuge der Waldbegehung stellte der Wettenberger Forstamtsleiter Christian Zehring das Konzept zur Bestandsführung und -pflege des besichtigten Waldstückes im Holzheimer Markwald vor. Dieser umfasst auf 1,9 ha zu 88 Prozent Buchen, etwa 6 Prozent Eichen sowie 6 Prozent Lärchen. Mit 397 Vorratsfestmetern pro ha und Jahr sei die Fläche ein vorratsreicher Spitzenstandort. Der Bestand zeigte sich weitgehend geschlossen und vital. Bisher hat sich dort laut Zehring keine Verjüngungsschicht etabliert, vereinzelte junge Buchen zeigten sich jedoch bereits.
Die Naturverjüngung über junge Buchen ist für den Standort jedoch keine vielversprechende Option. Die NW-FVA führt die Buche in ihren flurstücksweise ausgegebenen BaumÂartenempfehlungen nur noch als Misch- oder Begleitbaumart, erklärt Zehring. Deshalb hat er sich zum Ziel gemacht, über sogenannte Femellöcher einzelne vitale Bäume zu entnehmen, um mehr Licht in den Bestand zu bekommen. Dort werden im Anschluss besser für die lokalen Bedingungen geeignete Mischbaumarten, wie Ahorn oder Tannen, etabliert.
Diese und weitere Arten hat die NW-FVA als geeignete Baumarten prognostiziert. Diese seien über die Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) förderfähig. Die Eichen und Lärchen im Bestand werden weiterhin gepflegt, da sie nur einen kleinen Teil dessen ausmachen. Den Verbissschutz der Jungbäume gewährleistet Zehring über den Individualschutz, nicht über Zäunungen.
„Wir nehmen hier bewusst einen Wertverlust beim Einschlag der Buchen in Kauf“, gibt der Forstamtsleiter zu bedenken. Er wolle mit dem gezeigten Konzept die Fläche zukunftsfähig gestalten. Dafür müsse jetzt schon bedacht werden, wie sich der noch gesunde Bestand nach der Naturverjüngung entwickeln könnte. Denn klar sei: „Wo nur Buche steht kommt auch nur Buche nach.“
AS – LW 23/2025