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Erosion, Verschlämmung und Auswaschung mindern

Zwischenfruchtanbau in Maisfruchtfolgen

Im Zeitraum von 2006 bis 2012 nahmen die Maisanbauflächen deutschlandweit jährlich um rund 8 Prozent zu. Seit 2012 stagniert die Ausdehnung der Maisanbauflächen. Besonders der Anbau von Körnermais und Corn-Cob-Mix war in den vergangenen Anbaujahren rückläufig, während der Anbau von Silomais sich leicht ausdehnte. Der Maisanbau bringt auch einige pflanzenbauliche Probleme mit sich, die durch Zwischenfrüchte abgemildert werden können.

Gerade auf Flurstücken, die nach CC als erosionsgefährdet eingestuft sind, müssen Maßnahmen zum Erosionsschutz ergriffen werden. Foto: Scheidt
Mischung aus Ölrettich, Senf, Phacelia, Sommerwicken, Lupine und Öllein. Foto: Scheidt

Die Ursachen für den häufigen Anbau von Mais sind vielfältig. Der gestiegene Bedarf für zahlreiche Biogasanlagen und der wirtschaftliche Nachteil von Brau- und Wintergerste gegenüber Winterweizen und Körnerraps begünstigen Fruchtfolgen, in denen sich der Weizenanbau mit dem Anbau von Mais und Körnerraps abwechselt. Zu dem erfordert die fortschreitende Intensivierung der Milchwirtschaft, günstig energiereiches Grundfutter zu produzieren. Da besonders Maisflächen zu Nährstoffauswaschung und Bodenerosion neigen, werden Maßnahmen zur Verhinderung als wichtig erachtet. Der Gesetzgeber nimmt zum einen mit den Cross Compliancevorgaben und zum anderen mit der Greening-Prämie Einfluss auf die Produktionstechnik im Maisanbau, mit dem Ziel diesen umweltgerechter zu gestalten.

Gesetzliche Vorgaben auf Grund von Erosionsgefährdungsklassen

In der Cross Compliance-Rechtverordnung wurden Gebiete auf Flurstückebene in die Erosionsgefährdungsklassen hoch- (CCWasser1) und sehr hoch (CCWasser2) eingeordnet. Dem Antragesteller wird im Flächennachweiß eine Einstufung des Gesamtschlages mitgeteilt. Zu Mais und Zuckerrüben darf auf CCWasser2- Flächen noch gepflügt werden, wenn der Boden von der Ernte der Vorfrucht bis zum 15. Februar bedeckt ist, erst danach darf eine Pflugfurche erfolgen. Der Erosionsschutz kann durch mehrere Maßnahmen erfolgen. Erstens indem das Stroh der Vorfrucht auf dem Acker verbleibt oder Zweitens durch Stehenlassen einer Untersaat oder durch Zwischenfruchtanbau. Dabei muss die Saat unmittelbar nach dem Pflügen erfolgen. Auf CCWasser1- Flächen reicht eine Bewirtschaftung quer zum Hang aus. Ist dies nicht möglich, gilt auf diesen Flächen auch ein Pflugverbot vom 1. Dezember bis zum 15. Februar, und das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.

5 Prozent der Ackerflächen als Ökologische Vorrangfläche

Befreit von der ÖVF-Anlage sind Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche oder mit einem Grünlandan-teil von über 75 Prozent und weniger als 30 ha Ackerfläche. Als ÖVF sind Landschaftselemente, Ackerpufferstreifen, Ackerstilllegungen, Leguminosenanbau oder Zwischenfruchtanbau möglich. In Abhängigkeit ihrer ökologischen Wertigkeit gibt es für die ÖVF-Varianten unterschiedliche Gewichtungsfaktoren. Der Zwischenfruchtanbau hat einen Gewichtungsfaktor von 0,3. Dies bedeutet, um rechnerisch ein ha ÖVF zu erfüllen, müssen 3,33 ha Zwischenfrüchte angebaut werden. Bei Zwischenfrüchten (für ökologische Vorrangflächen) müssen nach dem EU-Recht Kulturpflanzen-Mischungen aus mindestens zwei Arten (oder Untersaaten von Gras) angebaut werden, und die Einsaat darf nicht vor dem 1. Juli und nicht nach dem 1. Oktober erfolgen.

Die Aussaat sollte bis Ende August erfolgt sein

Um jedoch Zwischenfruchtbestände mit einer guten Massenbildung zu etablieren, sollte die Aussaat bis Ende August erfolgt sein. Die zulässigen Arten wurden in einer Rechtsverordnung festgelegt und in der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland, Ausgabe 2015“ veröffentlicht. Es dürfen im Antragsjahr keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel, keine mineralischen N-Düngemittel und kein Klärschlamm verwendet werden. Wirtschaftsdünger dürfen auf diesen Zwischenfruchtflächen jedoch ausgebracht werden. Die Zwischenfrüchte müssen bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg wurde das Umbruchdatum auf Länderebene auf den 15. Januar vorverlegt. In Hessen wurde die Bundesregelung (15. Februar) beigehalten. Danach ist jede Nutzung des Aufwuchses möglich. Eine Nutzung als Hauptfrucht ist jedoch nicht möglich. Das Häckseln oder Schlegeln sowie die Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist auch vor dem jeweiligen Umbruchdatum zulässig.

Maisanbau umweltverträglicher mit Zwischenfrüchten

Von der Ernte der Vorfurcht im August bis zum Reihenschluss des Silomaises ist der Boden etwa neun Monate unbedeckt und damit vor Auswaschung von Pflanzennährstoffen und Erosion ungeschützt. Eine wirksame Abhilfe können die Maismulchsaaten und der Anbau von Zwischenfrüchten schaffen. Ein gut gelungener Zwischenfruchtanbau bindet Nährstoffe, schützt den Boden vor Erosion, dient dem Gewässerschutz und liefert organische Substanz für den Boden und das Bodenleben. In der Humusbilanzierung bringt der Anbau von Sommerzwischenfrüchten ein Plus von 80 kg Humus-C je ha und Jahr.

Bei der Artenwahl die Zielsetzung beachten

Üblicherweise erfolgt die Aussaat der Zwischenfrucht als Stoppel- oder Blanksaat. Um einen wirksamen Wasser- und Erosionsschutz sowie Nährstoffbindungsvermögen zu erreichen, ist es wichtig, dass die ausgebrachte Zwischenfrucht eine rasche Jugendentwicklung und Massebildung hat. Eine gute Bodenabdeckung verhindert Durchwuchs von Unkräutern und Auflaufgetreide. Ein sicheres Abfrieren der Zwischenfrucht mindert den Glyphosateinsatz im Frühjahr und erleichtert die flache Einarbeitung des Mulchgutes. Zudem müssen Fruchtfolgeaspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Vermeidung von Kreuzblütlern in Rapsfruchtfolgen. Diesen Zielsetzungen sollten die Auswahl der Zwischenfruchtart und die des Anbauverfahrens untergeordnet werden. Der Handel bietet fertige, den Greeningauflagen entsprechende Mischungen an und gibt gleichzeitig Empfehlungen zur Aussaatstärke- und Zeitraum.

Eigenmischungen sind möglich

Bei Eigenmischungen ist wichtig, dass diese den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Samen-, Gräseranteile und der Artenliste entsprechen. In jedem Fall sind entsprechende Belege und Nachweise vorzuhalten und ein Rückstellmuster der Mischung aufzubewahren. Problematisch ist, dass der Handel oft keine Angaben zur Tausendkornmasse der Sämereien in der Deklaration macht, was eine Bestimmung der Samenanteile in einer Eigenmischung aufwendig gestaltet. Die Aussaatstärke erfolgt nach eigener Erfahrung und in dem Bestreben, die Aussaat nach guter fachlicher Praxis durchzuführen. Der Gesetzgeber gibt keine Vorgaben zur Aussaatstärke. Eine grundlegende Greeninganforderung ist, dass die Bewirtschaftung der Flächen dem Klima- und dem Umweltschutz förderlich ist.

Geeignete Arten zur Vorbereitung von Maismulchsaaten

Geeignete Arten zur Vorbereitung von Maismulchsaaten sind zum Beispiel Weißer Senf, Ölrettich, Phacelia, Rauhafer, Alexandrinerklee und Buchweizen. In rapsfreien Fruchtfolgen bietet sich die Aussaat einer Mischung aus Weißer Senf und Ölrettich an. Beide Arten haben keine hohen Ansprüche an Boden und Klima. Sie weisen eine schnelle Anfangsentwicklung und eine hohe Massebildung auf. Weißer Senf ist wenig frosthart. Ölrettich neigt nach milden Wintern oder später Aussaat mit unzureichender Wuchsentwicklung zum Wiederaustrieb im Frühjahr. Für Reinsaaten werden diese Aussaatstärken empfohlen: Weißer Senf 200 bis 300 Kö/m2, Ölrettich 160 bis 250 Kö/m2. In einer Mischung beider Kulturen wäre eine Aussaatmenge von 100 bis 150 Körner/m2 Weißer Senf ausreichend. In einem maximalen Mischungsanteil von 60 Prozent Weißer Senf und einer Aussaatmenge von 100 Körner/m2 dürfte der Ölrettich eine Aussaatmenge von 67 Körner/m2 nicht unterschreiten.

Phacelia ist besonders geeignet für Rapsfruchtfolgen

Phacelia ist mit keiner anderen landwirtschaftlich genutzten Art verwandt, und daher besonders geeignet für Rapsfruchtfolgen. Die Aussaat sollte bis Ende August erfolgt sein und erfordert ein feinkrümliges Saatbett. Sie friert relativ sicher ab, nur späte Aussaaten und kleine Pflanzen neigen in milden Wintern zum Überwintern. Sie ist mit allen Zwischenfruchtarten mischbar. In den Richtlinien zur Durchführung von Wertprüfungen gibt das Bundessortenamt Phacelia mit einer Aussaatstärke von 500 Kö/m2 als Reinsaat an. Auch Rauhafer ist wenig frost hart. Typisch sind die zügige Anfangsentwicklung und gute Massebildung. Die Aussaatmenge ist nutzungsabhängig. Als Zwischenfrucht wird eine untere Aussaatmenge von 25 kg/ha empfohlen. Dies entspricht bei einem TKG von 20 g einer Aussaatstärke von 125 Kö/m2.

Eine greening-konforme Kombination wäre zum Beispiel 125 Kö/m2 Rauhafer plus 125 Kö/m2 Phacelia. Hier entspricht die Aussaatstärke von 125 Kö/m2 Phacelia (TKG 2g) einer Aussaatmenge von etwa 2,5 kg/ha Phacelia. In diesem Fall dürfte die Phacelia den Samenanteil an der Mischung von 84 Kö/m2 oder 1,7 kg/ha nicht unterschreiten. Das Erscheinungsbild dieser Mischung wäre von Rauhaufer geprägt. In der Regel wird in Maisfruchtfolgen Gülle eingesetzt. Dabei ist es wichtig, dass die ausgebrachten Nährstoffe gebunden werden und dem Mais im Frühjahr zur Verfügung stehen.

Keine Leguminosen bei Gülledüngung im Herbst

Zwischenfruchtmischungen mit Leguminosen wie etwa Alexandrinerklee haben eine geringere Nährstoffbindung und sind nur geeignet, wenn im Herbst keine N-Düngung erfolgt. Für Alexandrinerklee wird eine Aussaatmenge bei Reinsaat von 1000 Kö/m2 empfohlen. Deshalb hat er als Mischungspartner in Zwischenfruchtkulturen mit deutlich geringeren Aussaatdichten praktisch keine Bedeutung. Bei Kulturen mit ähnlichen TKG ist es möglich, die Aussaatstärke der Reinsaaten der jeweiligen Kultur zu reduzieren, wie in der Kombination Phacelia mit Alexandrinerklee. Hier wäre eine Aussaatmenge von 300 Kö/m2 für beide Kulturen möglich (6 kg/ha Phacelia, TKG 2 g, plus 9 kg/ha Alexandrinerklee, TKG 3. Auch Buchweizen ist wenig frosthart und eignet sich als Mischungspartner. In der Praxis wird er wegen relativ hoher Saatgutkosten gemieden. Er wird mit einer Reinsaatmenge von 300 Kö/m2 empfohlen. Buchweizen gehört zu den Knöterichgewächsen. Ein Aussaamen sollte auf jeden Fall durch vorzeitiges Abmulchen vermieden werden.

Sorgfältige Stoppelbearbeitung und verhalten düngen

Je nach Technik sind in der Regel zwei Grubbergänge nötig. Führt der Betrieb eine Winterpflugfurche durch, ist es sinnvoll, diese nicht nach dem Abfrieren der Zwischenfrucht durchzuführen, sondern die Zwischenfrüchte hauptfruchtmäßig nach dem Pflügen zu bestellen. Das zweite, tiefere Stoppelgrubbern wird dann eingespart. Durch die Pflugfurche wird die Konkurrenz durch Unkräuter und Getreidedurchwuchs stark gemindert und N mobilisiert. Zwischenfrüchte haben meist eine schnelle Jugendentwicklung und Bodendeckung. Bei trockner Witterung kann auch ein Walzen nach der Aussaat sinnvoll sein.

In der Regel erfolgt in viehhaltenden Betrieben eine Düngung der Zwischenfrucht mit Gülle. Laut der aktuellen Düngeverordnung dürfen nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff oder 40 kg Ammoniumstickstoff je Hektar ausgebracht werden. In der für dieses Jahr neu geplanten Düngeverordnung werden diese Düngemengen auf 60 kg Gesamtstickstoff beziehungsweise 30 kg Ammonium-N je Hektar begrenzt. Wurde eine N-Düngung durchgeführt, können 20 kg N/ha als N-Nachlieferung aus der Zwischenfrucht der Folgefrucht angerechnet werden. Auch die in der Praxis weitverbreitete N-Ausgleichsdüngung zu Stroh wird in der novellierten Düngeverordnung nicht mehr erlaubt sein.

Gelungene Zwischenfrucht erleichtert die Maismulchsaat

Die Mulchqualität und die Winterhärte der Zwischenfrüchte werden vom Aussaattermin stark beeinflusst, wobei verspätete Aussaaten speziell von Ölrettich und Phacelia eine höhere Frosttoleranz aufweisen. Eine starke Verunkrautung, vermehrter Geteidedurchwuchs oder ein schlecht abgefrorener, wieder austreibender Zwischenfruchtbestand müssen mit Glyphosat abgespritzt werden, damit eine technisch ordnungsgemäße Maisaussaat gewährleistet ist. Je nach Witterung wachsen große Unkräuter wieder an und erschweren den Herbiziderfolg im Mais.

Eine Pflugfurche beziehungsweise ein Vergraben des Zwischenfruchtaufwuchses behindert die Wasser- und Nährstoffversorgung des nachfolgenden Maises nachhaltig. Üblicherweise wird die Güllegabe zum Mais mit einem Grubbergang eingearbeitet und das Saatbett dann mit Hilfe einer Kreiselegge fertiggestellt. In der Regel kann die Maismulchsaat mit der im Betrieb vorhandenen Technik durchgeführt werden. Unter günstigen Bedingungen funktionieren nahezu alle üblichen Grubber- und Säsysteme. In Abhängigkeit von der Aufwuchsmasse kann es sinnvoll sein, die Zwischenfrüchte vor der Einarbeitung zu walzen und dann mit der Scheibenegge einzuarbeiten. Probleme entstehen, wenn die Zwischenfrucht nicht abfriert oder lange Strohreste hinterlässt, die bei der Bearbeitung mit Grubber und Kreiselegge nicht brechen. Das Stroh und die Pflanzenreste sollten möglichst kurz und gut verteilt sein.

Arbeits- und Kostenaufwand

Der Wert einer Zwischenfruchtaussaat mit anschließender Maismulchsaat liegt in der Risikominderung von Bodenerosion, Bodenverschlämmung und der Nährstoffauswaschung. Die Kosten für den Zwischenfruchtanbau müssen mit 150 bis 200 Euro pro Hektar eingeplant werden. Fast die Hälfe der zusätzlichen Kosten werden durch die Ausgaben für Saatgut verursacht. Die zusätzlichen Maschinenkosten für die Aussaat der Zwischenfurcht werden zum Teil durch den eingesparten Grubbergang bei der Stoppelbearbeitung kompensiert. Da die Zwischenfrüchte im Frühjahr eine gute Bodengare hinterlassen, erfordert die Gülle- und Mulchguteinarbeitung relativ wenig Schlepperkraft und kann bei hoher Arbeitsgeschwindigkeit möglichst flach erfolgen. Dennoch wird nach der Getreideernte eine in vielen Betrieben vorhandene Arbeitsspitze, durch die zusätzlich anstehenden Pflug- und Saatarbeiten verschärft.

Peter Zilles, DLR Westerwald- Osteifel – LW 23/2016
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