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Foto-App liefert Landwirten Nachweis für Förderung

Lösung zur Neuregelung der DÜV steht noch aus

Mit digitalen Anwendungen und dem Thema Düngeverordnung (DÜV) beschäftigten sich die Teilnehmer der gemeinsamen Mitgliederversammlung und Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes an Nahe und Glan und des Weinbauverbandes Nahe im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach.

Vorsitzender Benjamin Purpus (l.) und Weinbaupräsident Rainer Klöckner (2.v.r.) begrüßten Astrid Schumm und Dr. Friedhelm Fritsch vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau als Referenten bei der gemeinsamen Mitgliederversammlung und Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes an Nahe und Glan und des Weinbauverbandes Nahe. Foto: Christine Jäckel

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Benjamin Purpus und Weinbaupräsident Rainer Klöckner gab Astrid Schumm vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zunächst einen Überblick über die Funktionen der Lea-Foto-App. Sie wurde für das Flächenmonitoring entwickelt, das 2023 für alle EU-Staaten verpflichtend eingeführt wurde.

Kürzungen von Direktzahlungen vermeiden

Die Lea-Foto-App kommt bei strittigen Fällen ins Spiel, wenn die Satellitendaten kein klares Bild liefern. Die Landwirte können mit der App selbst zur Klärung beitragen, wodurch Kürzungen oder Streichungen von Fördermitteln vermieden werden. Aktuell haben 3600 Landwirte die App installiert. „Sie hat sich letzten Sommer schon sehr gut bewährt. Die Qualität der Fotos, die eingereicht wurden, war so gut, dass der Prüfdienst keine einzige Fläche anfahren musste“, so Schumm. Funktionen sind der Nachweis der angebauten Kultur, der Nachweis für landwirtschaftliche Tätigkeit auf Grünland und drittens der Nachweis für landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf Brachen. Eine vierte Funktion ist die Basisprüfung, ob eine Fläche förderfähig ist. Das neue Instrument wird nicht unkritisch gesehen, wie einige Redebeiträge zeigten. Die Landwirte befürchten weiteren Dokumentationsaufwand und sehen Probleme hinsichtlich des Datenschutzes. Außerdem stelle die Anwendung der App ältere Kollegen mit wenig Erfahrung im Umgang mit Smartphone oder Tablet vor Herausforderungen.

Gewässerfreundliche Bewirtschaftung ist das Ziel, das mit der Düngeverordnung erreicht werden soll. 2023 hatte die damalige Regierungskoalition sich die Aufgabe gesetzt, das Düngegesetz zu ändern. „Streitpunkt war die Stoff-Strom-Bilanz, die als Vorgabe im Düngegesetz steht. Zwar hat die aktuelle Bundesregierung die Stoff-Strom-Bilanz als Verordnung aufgehoben, aber sie ist noch im Gesetz verankert“, erläuterte Dr. Friedhelm Fritsch vom Ministerium. Dieses Problem ist aus seiner Sicht leicht lösbar, da die Mehrzahl der Bundesländer für die Aufhebung ist.

Wie geht es mit „belasteten Gebieten“ weiter?

Spannender ist die Frage, wie es mit den sogenannten „belasteten Gebieten“ weitergeht. Am 1. Januar 2023 trat die neue Landesdüngeverordnung in Kraft, mit der - als Folge des Vertragsverletzungsverfahrens mit der EU – die mit Nitrat belasteten und die mit Phosphat eutrophierten Gebiete ausgewiesen werden. Nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und bayerischer Landwirte ergingen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Mit dem zweiten Richterspruch wurde die bayerische Düngeverordnung für unwirksam erklärt. Damit sind auch die Düngeverordnungen der anderen Bundesländer nicht mehr rechtssicher. Das zuständige Bundesministerium hat für 2026 eine Vorablösung angekündigt.

Christine Jäckel – LW 18/2026
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