Gerät Schwefelsäure in die Augen oder gelangt sie auf die Haut, kann es zu schweren Verletzungen kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, welche Schutzmaßnahmen beim Ansäuern von Gülle mit Schwefelsäure helfen.
Um problematische Emissionen aus der Gülle zu reduzieren, kann es für landwirtschaftliche Betriebe interessant sein, sie anzusäuern. Dafür kann Schwefelsäure (H2SO4), Salzsäure (HCl), Salpetersäure (HNO3) oder Zitronensäure eingesetzt werden. Von ihnen ist Schwefelsäure die am weitesten verbreitete, denn sie ist günstig und ihr Sulfat ist pflanzenverfügbar.
Das bedeutet, es kann ohne chemische oder biochemische Umwandlung von den Wurzeln direkt aufgenommen werden. Somit kann die mit H2SO4 versetzte Gülle auch zur Schwefeldüngung dienen.
Wird Gülle mit Schwefelsäure angesäuert, lauern folgende Gefahren:
Arbeiten im geschlossenen System
Unabhängig vom angewandten Verfahren zur Ansäuerung gibt es eine Reihe von allgemeinen Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich wirken. Als erstes ist die Verwendung von geschlossenen Systemen zu nennen. Schwefelsäure, konzentriert (≥ 96 %) oder in hohen Konzentrationen (95 % – 50 %), soll ausschließlich in geschlossenen Systemen gehandhabt werden, die der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 500) entsprechen.
Solche Systeme sind so konstruiert, dass während des Normalbetriebes, beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems und bei einfachen Bedienfehlern keine Säure austritt. Beispiele: