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HBV übergibt Forderungen zum Bürokratieabbau

Belastung durch Bürokratie nicht länger tragbar

Der Hessische Bauernverband (HBV) hat vergangenen Dienstag seine Forderungen zum Bürokratieabbau an den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Manfred Pentz, übergeben. Darin macht der Verband laut einer Pressemitteilung deutlich, dass die Belastung durch Bürokratie für die hessischen Landwirtinnen und Landwirte ein Maß erreicht hat, das nicht länger tragbar ist.

Manfred Pentz, Minister für Entbürokratisierung, erhält die Forderungen des HBV zum Bürokratieabbau vom Präsident des Verbandes, Karsten Schmal (links). Foto: HBV

Karsten Schmal, Präsident des HBV, machte demnach deutlich, dass sich der bürokratische Aufwand innerhalb der vergangenen 10 Jahre mehr als verdoppelt hat. Etwa ein Viertel ihrer Arbeitszeit verbrächten Bäuerinnen und Bauern inzwischen am Schreibtisch, anstatt auf den Feldern oder im Stall zu arbeiten. Dazu tragen unter anderem doppelte Meldewege, unklare Vorschriften und Dokumentationspflichten bei. Das alles koste Zeit, Nerven und Ressourcen und bringe keinen echten Mehrwert für die Betriebe – und auch nicht für die Gesellschaft.

Kernforderungen an die Landesregierung gerichtet

Der HBV macht deshalb in seinem Positionspapier konkrete Vorschläge und fordert:

Von der hessischen Landesregierung erhofft sich der Verband die ernsthafte Prüfung seiner Vorschläge. Auch auf Bundes- und EU-Ebene müsse sich die Landesregierung dafür stark machen. Die bäuerlichen Familienbetriebe müssten dringend entlastet werden und eine Zukunftsperspektive bekommen.

Die Forderungen waren bereits im März 2024 im Rahmen eines gemeinsamen Positionspapiers mit dem Deutschen Bauernverband veröffentlicht worden. Mit der Übergabe an Minister Pentz verbindet der Verband laut Pressemitteilung die Erwartung, dass Hessen bei der Entlastung der Landwirtschaft vorangeht. Der HBV wolle die Entbürokratisierung aktiv begleiten und Politik und Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

LW – LW 40/2025
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