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Regulierung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Neue Richtsatztabelle 2021/22

Wenn es um die Regulierung kleinerer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geht, ist die jährlich kurz nach der Ernte erscheinende Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Dies belegt die hohe Nachfrage sowohl von Geschädigten als auch von Ersatzpflichtigen.

Um Wildschaden oder jeglicher andere Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen sachgemäß zu bestimmen und in Wert zu setzen, gibt es als Richtsatztabellen, die aktuell für das Jahr 2021/2022 von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde. Foto: DJV
Foto: DJV
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Egal ob es sich um einen Wildschaden, einen Flurschaden durch Kraftfahrzeuge oder einen Eingriff durch Bau- oder Vermessungsarbeiten handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln. Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 steht ab sofort unter www.lwk-rlp.de/de/beratung/... zum Download bereit.

Knappe Erntemengen führen zu höheren Preisen

Eine deutlich gestiegene Nachfrage (weltweit) führte in Verbindung mit „knappen Erntemengen“ zu deutlich höheren Preisen für Brot- und Futtergetreide. Eiweißpflanzen und Körnermais verteuerten sich um über 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Raps betrug die Steigerung sogar 50 Prozent. Diese Entwicklung führt auch zur Steigerung der Kosten je Energieeinheit (€/10MJ NEL) im Grundfutter.

Bei (Wild-) Schäden im Grünland ist zu beachten, dass die Reparatur einer zerstörten Grasnarbe durch Wildschweine oftmals wesentlich problematischer und kostenintensiver ist als der damit verbundene Ertragsverlust. Zudem sind mit der

Narbenreparatur verbundene spätere Ertragsausfälle und Mindererträge zu berücksichtigen. Die Reparaturfläche kann zudem, je nach Schadensbild, den durch Wildschweine aufgewühlten Flächenanteil deutlich übersteigen.

In der Tabelle können jeweils die Werte für den Aufwuchs abgelesen werden. Sie sind in Cent pro Quadratmeter angegeben. Bei größeren Schäden über 750 Euro, bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen empfiehlt die Landwirtschaftkammer, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden.

Richtsätze gelten als Orientierungshilfe

Dieser wird dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen, bei der er standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie gegebenenfalls schadensmindernde Umstände.

Es gilt zu beachten, dass es sich, wie in der Bezeichnung „Richtsätze“ zum Ausdruck kommt, um Orientierungswerte und nicht um ständig aktualisierte, absolut zeitnahe Zahlen handelt. Die in den Tabellen zu findenden Marktdaten stammen aus dem Erntezeitraum 2021. Berücksichtigt man dies bei der Anwendung der Tabelle und passt im einzelnen Schadensfall gegebenenfalls nach oben oder unten an, so sollten die Richtsätze in der landwirtschaftlichen Praxis und auch in der Verwaltung oder bei Versicherungen ein gutes und brauchbares Instrument sein, um zu unbürokratischen, schnellen und sachgerechten Einigungen vor Ort zu kommen. Weitere fachliche Infos sowie eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden sich auch auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/de/beratung/... und www.lwk-rlp.de/de/beratung/...

 

Jan Hendrik Müller und Günter Müller, lwk rlp – LW 43/2021
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Damit der kleine Wildschaden direkt geregelt werden kann Neue Richtsätze zur Regulierung von kleinen Schäden