Regulierung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Neue Richtsatztabelle für die Jahre 2022 und 2023

Wenn es um die Regulierung kleinerer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geht ist die jährlich kurz nach der Ernte erscheinende Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Dies belegt die hohe Nachfrage sowohl von Geschädigten als auch von Ersatzpflichtigen. Egal ob es sich um einen Wildschaden, einen Flurschaden durch Kraftfahrzeuge oder einen Eingriff durch Bau- oder Vermessungsarbeiten handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln. Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 steht ab sofort zum Download bereit.

Bei Wildschäden im Grünland ist zu beachten, dass die Reparatur einer zerstörten Grasnarbe durch Wildschweine oftmals wesentlich problematischer und kostenintensiver ist als der damit verbundene Ertragsverlust.

© Imago/Rene Traut

Bei (Wild-) Schäden im Grünland ist zu beachten, dass die Reparatur einer zerstörten Grasnarbe durch beispielsweise Wildschweine oftmals wesentlich problematischer und kostenintensiver ist als der damit verbundene Ertragsverlust. Zudem sind mit der Narbenreparatur verbundene spätere Ertragsausfälle und Mindererträge zu berücksichtigen. Die Reparaturfläche kann zudem, je nach Schadensbild, den durch Wildschweine aufgewühlten Flächenanteil deutlich übersteigen.

Jan Hendrik Müller, lwk rlp – LW 38/2022