Die mechanische Unkrautbekämpfung mit dem Striegel stellt im Ökologischen Landbau häufig die einzige Möglichkeit dar, Ungräser und Unkräuter effektiv zu bekämpfen. Aber auch im konventionellen Landbau erfährt diese Form der Beikrautregulierung eine Renaissance. Gründe hierfür sind schnell gefunden: Resistenzbildung vor allem bei Gräsern, Wirkstofflücken bei Herbiziden, aber auch die rasante Weiterentwicklung von Geräten zur Unkrautbekämpfung tragen zu einer höheren Akzeptanz im konventionellen Landbau bei.
Striegel können effektive Geräte sein, um die Kulturpflanze soweit unkrautfrei zu halten, dass Konkurrenz um Nährstoffe, Wasser und Licht auf ein vertretbares Niveau reduziert werden kann. Allerdings ist die mechanische Unkrautbekämpfung dabei nur ein Teilaspekt aus einer Vielzahl von ackerbaulichen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um dieses Ziel zu erreichen. Dies ist auch der Leitgedanke des integrierten Pflanzenschutzes, bei dem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß reduziert werden soll. Zu diesen ackerbaulichen Maßnahmen zählen zum Beispiel:
Wenn diese vorbeugenden Maßnahmen im Vorfeld Anwendung gefunden haben, sollte der Unkrautdruck schon auf ein erträgliches Maß reduziert worden sein, so dass der abschließende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und/oder einer mechanischen Unkrautregulierung effektiver gestaltet werden kann.
Im konventionellen Landbau hat sich die Bekämpfung von Gräsern und hier insbesondere von Ackerfuchsschwanz (AF) als zunehmend schwierig erwiesen. Erst bei Wirkungsgraden der Pflanzenschutzmittel von rund 97 Prozent kann eine Ausbreitung dieses Ungrases erfolgreich verhindert werden. Allerdings wird ein solcher Wirkungsgrad bei zunehmender Resistenzbildung häufig nicht mehr erreicht. Da auch die Entdeckung neuer Herbizidwirkstoffe nicht absehbar ist, führt zukünftig wohl kaum mehr ein Weg an vorbeugenden und mechanischen Maßnahmen vorbei. Welche Bekämpfungserfolge bei AF erreicht werden können, ist der Tabelle zu entnehmen.
Reinhard Schmidt, Fb Ökologischer Landbau, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen – LW 15/2020