Die Düngeverordnung, ob die noch bestehende oder die kommende, fordert mit der zeit- und bedarfsgerechten Düngung eine hohe N-Effizienz, die sie am N-Saldo (N-Zufuhr minus N-Abfuhr) bemisst. Landwirte erstreben nichts anderes, beurteilen die Effizienz aber an einem möglichst hohen Düngungskosten-freien Erlös. Dr. Friedhelm Fritsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach, beschreibt anhand von Düngungsversuchen, ob die Düngeverordnung eine wirtschaftlich optimale N-Düngung zu Winterweizen weiterhin zulässt.
Aktuell fordert der Gesetzgeber bereits die Ermittlung des N-Düngebedarfs; aufzuzeichnen sind aber lediglich die im Boden verfügbaren N-Mengen, zum Beispiel gemessen als Nmin-Werte auf vergleichbaren Standorten. Künftig soll der N-Düngebedarf als standortspezifische Obergrenze nach konkreten Vorgaben der Düngeverordnung ermittelt werden.
Aufzeichnungspflichten nehmen zu
Grundlagen hierfür sind ertragsabhängige Bedarfswerte, Nmin-Gehalte, die Vorfrüchte und die Höhe der organischen Düngung im Vorjahr, und bei sehr hohen Werten auch die Humusgehalte. Innerhalb dieser N-Obergrenzen, die nur dann überschritten werden dürfen, wenn nachträglich mit einem höheren Ertrag oder Bedarf gerechnet werden kann, soll es weiterhin eine N-Düngeempfehlung der staatlichen Beratung geben.
In Rheinland-Pfalz und Hessen werden seit Jahrzehnten vom staatlichen landwirtschaftlichen Versuchswesen Stickstoff-Düngungsversuche zu den ackerbaulichen Leitkulturen durchgeführt, insbesondere zu Winterweizen, der wichtigsten Getreideart.
N-Düngungsversuche immer wieder notwendig
In den Jahren 2010 bis 2016 wurde auf drei Standorten in Rheinhes-
sen (Lößböden rund um Alzey), der Vorderpfalz (Speyer, Terrassensand) sowie im Hunsrück (Schieferverwitterungsboden bei Simmern) eine Ver-suchsserie zur N-Düngung mit jeweils fünf Stufen durchgeführt. Mit A-
Winter-Weizensorten wurden neben einer Nullvariante die Sollwerte 100, 130, 160 und 190 geprüft, wobei diese Sollwerte die Summe der ersten bei-
den N-Gaben und die Nmin-Gehalte (in 0 bis 60 cm Tiefe) in kg N/ha umfassen.
Zusätzlich wurde in den Sollwertvarianten eine standortspezifisch
fixe dritte N-Gabe (je nach Standort im Mittel 57, 62 oder 80 kg N/ha)
gegeben. Im Folgenden werden die- se Varianten nach dem Gesamtsoll-
wert einschließlich der dritten Stickstoff-Gabe und Nmin (0 bis 60 cm) benannt. Die Versuchsgestaltung wurde damals in der Annahme vorgenom-
men, dass die kommende Düngeverordnung entsprechende, regionalspezifische N-Sollwertsysteme vorsehen würde.
Schieferverwitterungsboden im Hunsrück
Am Schieferverwitterungsboden im Hunsrück (Kümbdchen bei Simmern, Ackerzahl um 40) wurden im Schnitt der Jahre 2010 bis 2016 (wegen Auswinterung ohne 2012) ohne N-Düngung 61 dt/ha mit 9,5 Prozent Rohprotein geerntet, was einem Korn-N-Ertrag von 87 kg/ha entspricht. In der höchsten N-Stufe (inkl. einer dritten N-Gabe von 80 kg/ha wurden 227 kg N/ha gedüngt) wurden 100 dt/ha geerntet (12,4 Prozent RP und 187 kg Korn-N).
Das ökonomische Optimum lag unterhalb des Ertragsmaximums bei der Variante „Sollwert 241“, wobei in drei Gaben insgesamt 197 kg N/ha gedüngt und 99 dt/ha Weizen mit 11,9 Prozent RP erzielt wurden. Hier lag mit 178 kg Korn-N/ha der N-Saldo bei 18 kg/ha und damit in einem akzeptablen Bereich.
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