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Ökologische Vorrangflächen dürfen für Futter gemäht werden

Ausnahmegenehmigung gilt ab 16. Juli 2019

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd das MWVLW um eine Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen gefordert. Dieser Forderung kam das MWVLW nun nach.

Auch in diesem Jahr kann nicht genügend Futter für die Tiere auf den rheinland-pfälzischen Wiesen gewonnen werden. Daher dürfen nun die ökologischen Vorrangflächen genutzt werden. Foto: Setzepfand

Ab Dienstag, 16. Juli 2019 dürfen brachliegende Flächen nach (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

Beweiden oder Mähen zu Futterzwecken

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin:

bwv – LW 28/2019
Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ausgeweitet