Seit vielen Jahren besteht mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) ein Rahmenvertrag zur Pflanzenschutzgeräteprüfung. Die darin festgeschriebenen Sonderkonditionen gelten für die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., des Hessischen Bauernverbandes e.V., des Bauernverbandes Saar e.V. und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. Die Vereinbarung mit der RWZ wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Dies berichtet der BWV in einer Pressemeldung.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten, können die bisherigen Konditionen nicht weiter gehalten werden.
Die pauschalen Prüfgebühren erhöhen sich, nachdem sie seit der Einführung der neuen Berechnungssystematik im Jahr 2020 unverändert geblieben waren. Weiterhin setzen sich die Kosten bei Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräten aus der Pauschalgebühr für die Nutzung des Prüfstandes zuzüglich der benötigten Arbeitszeit zusammen. Nachfolgend die Konditionen für das Jahr 2025:
Der BWV weist darauf hin, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthalten darf, innen und außen gereinigt und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt sein muss. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein. Die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß sein und der Armaturenhebel leichtgängig. Dem Prüfer muss zudem die Mitgliedsnummer des BWV gegen Vorlage der Mitgliedskarte sowie Fabrikat, Typ und Baujahr des Pflanzenschutzgerätes mitgeteilt werden.
bwv – LW 7/2025