PS-Geräteprüfung: Konditionen bleiben unverändert

Pflanzenschutzgeräteprüfung mit der RWZ

Seit vielen Jahren besteht mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) ein Rahmenvertrag zur Pflanzenschutzgeräteprüfung. Die darin festgeschriebenen Sonderkonditionen gelten für die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., des Hessischen Bauernverbandes e.V., des Bauernverbandes Saar e.V. und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V.

Um Auswaschungen zu verhindern, werden die Pflanzenschutzgeräte jährlich vor der Saison geprüft.

Foto: Setzepfand

Die Vereinbarung mit der RWZ wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Dabei konnten die pauschalen Prüfgebühren noch einmal auf Vorjahresniveau gehalten werden und sind damit seit Umstellung der Berechnungssystematik im Jahr 2020 unverändert. Weiterhin setzen sich die Kosten bei Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräten aus der Pauschalgebühr für die Nutzung des Prüfstandes zuzüglich der benötigten Arbeitszeit zusammen. Nachfolgend die Konditionen für das Jahr 2024:

  • Die Prüfgebühr beträgt 89 Euro zzgl. MwSt. pauschal für Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräte, zzgl. der benötigten Arbeitszeit für die Prüfdauer des Gerätes. Die Arbeitszeit wird je Prüfung dokumentiert, aufgrund dessen erfolgt die Berechnung. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß sein und der Armaturenhebel leichtgängig.
  • Die Prüfgebühr für Schlauchwagen und Geräte mit einer Düse beträgt pauschal 75 Euro zzgl. MwSt., inklusive der benötigten Arbeitszeit.
  • Für Herbizidspritzen mit zwei Düsen (Obstbau, Weinbau) gibt es ebenfalls eine Pauschale in Höhe von 75 Euro zzgl. MwSt., inklusive der benötigten Arbeitszeit.
  • Für die Prüfung von Düngerstreuern / Granulatstreuern, die zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden bzw. spezielle Schneckenkornstreuer beträgt die pauschale Prüfgebühr 60 Euro zzgl. MwSt., inklusive der benötigten Arbeitszeit.

Der BWV weist darauf hin, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthalten darf, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter müssen dicht sein. Die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen.

Des Weiteren muss dem Prüfer eine Checkliste mit folgenden Angaben vollständig ausgefüllt übergeben werden:

  • Adresse und Telefonnummer,
  • Mitgliedsnummer des Bauernverbandes (Vorlage der BWV- Mitgliedskarte)
  • Fabrikat des Gerätes Gerätetyp und das
  • Baujahr.
bwv – LW 6/2024