Seit vielen Jahren besteht mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) ein Rahmenvertrag zur Pflanzenschutzgeräteprüfung. Die darin festgeschriebenen Sonderkonditionen gelten für die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., des Hessischen Bauernverbandes e.V., des Bauernverbandes Saar e.V. und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V.
Die Vereinbarung mit der RWZ wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Dabei konnten die pauschalen Prüfgebühren noch einmal auf Vorjahresniveau gehalten werden und sind damit seit Umstellung der Berechnungssystematik im Jahr 2020 unverändert. Weiterhin setzen sich die Kosten bei Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräten aus der Pauschalgebühr für die Nutzung des Prüfstandes zuzüglich der benötigten Arbeitszeit zusammen. Nachfolgend die Konditionen für das Jahr 2024:
Der BWV weist darauf hin, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthalten darf, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter müssen dicht sein. Die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen.
Des Weiteren muss dem Prüfer eine Checkliste mit folgenden Angaben vollständig ausgefüllt übergeben werden: