Pflanzenschutzgeräteprüfung – Rahmenvertrag verlängert
Kostensteigerungen führen zu Konditionsänderungen
Seit vielen Jahren besteht mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) ein Rahmenvertrag zur Pflanzenschutzgeräteprüfung. Die darin festgeschriebenen Sonderkonditionen gelten für die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., des Hessischen Bauernverbandes e.V., des Bauernverbandes Saar e.V. und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. Die Vereinbarung mit der RWZ wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Dies berichtet der BWV in einer Pressemeldung.

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Die pauschalen Prüfgebühren erhöhen sich, nachdem sie seit der Einführung der neuen Berechnungssystematik im Jahr 2020 unverändert geblieben waren. Weiterhin setzen sich die Kosten bei Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräten aus der Pauschalgebühr für die Nutzung des Prüfstandes zuzüglich der benötigten Arbeitszeit zusammen. Nachfolgend die Konditionen für das Jahr 2025:
- Die Prüfgebühr beträgt 105 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, pauschal für Feldspritzen, Spritz- und Sprühgeräte, zuzüglich der benötigten Arbeitszeit für die Prüfdauer des Gerätes. Die notwendige Arbeitszeit wird je Prüfung dokumentiert, aufgrund dessen erfolgt die Berechnung.
- Die Prüfgebühr für Schlauchwagen und Geräte mit einer Düse beträgt pauschal 90 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive der benötigten Arbeitszeit.
- Für Herbizidspritzen mit zwei Düsen (Obstbau, Weinbau) gibt es ebenfalls eine Pauschale in Höhe von 90 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive der benötigten Arbeitszeit.
- Für die Prüfung von Düngerstreuern und Granulatstreuern, die zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, beziehungsweise ebenfalls speziellen Schneckenkornstreuern beträgt die Prüfgebühr 72 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive Arbeitszeit.
Der BWV weist darauf hin, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthalten darf, innen und außen gereinigt und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt sein muss. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein. Die Saug-, Druck- und Düsenfilter sowie Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Der Zustand des Gestänges, des Abstandhalters und des Pendelausgleiches muss ordnungsgemäß sein und der Armaturenhebel leichtgängig. Dem Prüfer muss zudem die Mitgliedsnummer des BWV gegen Vorlage der Mitgliedskarte sowie Fabrikat, Typ und Baujahr des Pflanzenschutzgerätes mitgeteilt werden.
bwv – LW 7/2025