Im Rahmen der Mitglieder- und Vertreterversammlung der Schutzgemeinschaft Pfalz, der Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Pfalz, wurden am 10. November in der Aula des DLR Rheinpfalz ein neuer Vorstand sowie der Vorsitzende und seine Stellvertreter gewählt. Dies teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd mit.
Der Vorstand der Schutzgemeinschaft setzt sich zusammen aus Vertretern der Interessengruppen Weinbau, Kellereien und Genossenschaften, die im Verlauf der Versammlung ihre Vertreter getrennt nach Interessengruppen gewählt haben.
Der Vorstand:
Der neu gewählte Vorstand der Schutzgemeinschaft hat den Weinbaupräsidenten Reinhold Hörner am selben Abend zum Vorsitzenden gewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden Anja Wissing und Dr. Bastian Klohr gewählt.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung berichtete Reinhold Hörner über die Arbeit des Vorstandes der Schutzgemeinschaft in der letzten Amtsperiode. So konnten die Produktspezifikationen für die geschützte Ursprungsbezeichnung Pfalz (g.U. Pfalz) und die geschützte geografische Angabe Pfälzer Landwein (g.g.A. Pfälzer Landwein) in mehreren Änderungsanträgen angepasst werden. Unter anderem wurden neue Rebsorten in die Produktspezifikationen aufgenommen und Änderungen an der parzellenscharfen Abgrenzung vorgenommen.
Einigung bei Rebsortenliste für die Pfalz
Zudem hat sich die Schutzgemeinschaft nach längerem Diskussionsprozess bei der Rebsortenliste, die vom Bundesgesetzgeber ab der Ernte 2026 gefordert wird, auf einen Kompromiss geeignet. Als Lagenweine dürfen dann in den Verkauf kommen: Riesling, Grau- und Weißburgunder. Chardonnay, Spätburgunder, auf Wunsch der Vereinigung der pfälzischen Winzergenossenschaften auch Dornfelder und auf Wunsch des Kellereiverbandes auch Gewürztraminer sowie alle Süßweine ab Beerenauslese aufwärts mit Nennung der Rebsorte. Dringende Fragen sind nun die nachhaltige Finanzierung der Schutzgemeinschaft, das Thema Nachhaltigkeit und die Profilierung der Pfalz.
In der Schutzgemeinschaft Pfalz als repräsentative Vertretung der pfälzischen Weinwirtschaft sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der Pfalz.
Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie zum Beispiel Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Pfalz wurde zu Beginn des Jahres 2019 als erste Schutzgemeinschaft des Landes durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.
bwv – LW 47/2025