Angesichts der weiteren Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade hat der Hessische Bauernverband die Landesregierung gebeten, sich für die Möglichkeit einer generellen Anwendung der Schwarzbrache nach dem Anbau von Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse einzusetzen. Der Verzicht auf eine Bodenbedeckung über die Wintermonate und damit die Unterbrechung des Lebenszyklus der Zikade sei neben Pflanzenschutzmaßnahmen, Sortenwahl und Fruchtfolge ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung des Schädlings.
Dazu sei es allerdings notwendig, bestehende GLÖZ-Anforderungen (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) insbesondere GLÖZ 5 (Erosionsschutz) sowie das Düngerecht wie zum Beispiel der verpflichtende Zwischenfruchtanbau in Roten Gebieten, differenziert zu betrachten, so der HBV. Eine klare Positionierung der Landesregierung gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission sei in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Angesichts der bevorstehenden Herbstaussaat sei ein zügiges und abgestimmtes Vorgehen dringend erforderlich, da Ausnahmen bei den GLÖZ-Standards im Rahmen der geplanten Änderung des GAP-Strategieplans 2026 abgestimmt werden müssen.
Der HBV weist in seinem Schreiben an die Landesregierung darauf hin, dass die durch die Zikade verursachten Schäden erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe habe und auch Totalausfälle bei Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsearten bedeuten könnten. Die Zikade habe sich im Laufe der vergangenen Jahre von Südhessen in Richtung Nordhessen deutlich ausgebreitet.
Hervorgerufen werden die Schäden durch die von der Zikade übertragenen Krankheiten SBR (Syndrome Basses Richesses) und Stolbur.
LW – LW 32/2025