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Seminar zu Seuchenlage und Sicherheitsmaßnahmen

Biosicherheitslage für ASP steht auf Rot

Kürzlich veranstaltete das Netzwerk Fokus Tierwohl ein Online-Seminar zur Seuchenlage hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz und Maßnahmen zur Biosicherheit auf schweinehaltenden Betrieben. Zwei Referentinnen des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA) gaben den zahlreichen Teilnehmern einen detaillierten Überblick. Das LW war dabei.

Die ASP ist eine für europäische Wild- und Hausschweine nahezu 100 Prozent tödliche Tierseuche. Foto: Pixabay

„Die verschiedenen Bezeichnungen bei der Einteilung der Zonen können sehr verwirrend sein“, erklärte Referentin Dr. Ursula Krämer. Schutzzone, Kernzone, infizierte Zone, Überwachungszone, Sperrzone - die beim LUA als Tierseuchenreferentin tätige Tierärztin verschaffte den Teilnehmern zunächst einen Überblick über diese Begrifflichkeiten. Ist von den Fällen die Rede, die Wildschweine betreffen, unterscheidet man

Ist von Hausschweinen die Rede, ist die sogenannte Schutzzone das Pendant zum Kerngebiet mit einem Radius von drei Kilometer. Die Überwachungszone ist das Pendant zur Infizierten Zone mit konkret mindestens zehn km im Falle von ASP. Diese Begrifflichkeiten werden verwendet, wenn die ASP erstmals in einer bisher ASP-freien Region auftritt. Wenn sich aber herausstellt, dass das Virus sich schon etablieren und verbreiten konnte, greift eine neue Terminologie, denn nun ist von Sperrzonen I bis III die Rede. Die Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zeigt das orange umrandete Kerngebiet, in dem bisher alle positiven ASP-Fälle verortet sind. Die nächste lila-umrandete Fläche ist die Infizierte Zone (künftige Sperrzone II) und die grün-umrandete Fläche ist die sogenannte Pufferzone (Sperrzone I). Aus der Schutzzone um die betroffenen Hausschweinehaltungen wird die Sperrzone III.

Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen. lmc – LW 32/2024
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