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Tarifverhandlungen laufen, Formalien fordern Arbeitgeber

Stand der Dinge in Hessen

Im Arbeitsrecht hat sich im Jahr 2022 einiges getan. Zwar verblassen die Änderungen im Vergleich zum Doppel-Wumms der Bundesregierung auf nationaler Ebene und zu den weltweiten Pandemieauswirkungen und dem Kriegsgeschehen in der Ukraine. Betrieblich haben die außerplanmäßige und dazu noch nennenswerte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes, Änderungen im Nachweisgesetz und bei den Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten aber sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch erhebliche Auswirkungen, wie Björn Schöbel, Geschäftsführer des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes für Hessen, in seinem Beitrag ausführt.

Arbeitnehmer in unteren Lohngruppen profitieren von einem starken Lohnplus in den vergangenen Jahren. Foto: imago/U.J. Alexander

Nachdem der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro hochgesetzt wurde, wurden im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Tarifvertragsparteien vom Gesetzgeber gleich bezüglich mehrerer Lohngruppen „überholt“. Das macht abermals deutlich, dass der Gesetzgeber bereits mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes massiv die Tarifautonomie beschränkt hat. In gesteigertem Maße gilt das für die – was die gesetzlich vorgesehene Entwicklung des Mindestlohnes angeht – außerplanmäßige Umsetzung von Wahlversprechen. Darum handelt es sich bei der aktuellen Erhöhung auf 12 Euro, die der seinerzeitige Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz schon auf den Wahlplakaten versprach.

 – LW 51/2023
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