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Thüringen ist BHV1-frei

Neue Verbringungsbestimmungen für Rinder einhalten

Laut dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wurde in Thüringen die Bekämpfung der BHV1-Infektion des Rindes erfolgreich abgeschlossen. Nach Bayern wurde nun Thüringen als zweites Bundesland in Deutschland von der Europäischen Kommission als „BHV1-freie Region“ anerkannt. Für die Verbringung von Rindern aus nicht BHV1-freien Regionen, wie zum Beispiel Hessen, ist Folgendes zu beachten, so eine Information des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden.

Neben Thüringen und Bayern sind Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden sowie die Region Bozen in Italien als „BHV1-freie Regionen“ anerkannt. Mit der Anerkennung sind zusätzliche Gesundheitsgarantien verbunden, die Rinder erfüllen müssen, die aus „nicht BHV1-freien“ Regionen kommen. Durch die zusätzlichen Garantien (keine Impfung, vor dem Verbringen Quarantäne und Untersuchung auf BHV1 mit negativem Ergebnis), die beim Verbringen von Rindern aus „nicht BHV1-freien“ Regionen nach Thüringen amtlich zu bescheinigen sind, sollen die Gefahren einer Wiedereinschleppung des Virus nach Thüringen reduziert werden. Thüringen gehört nun zu Regionen der Mitgliedstaaten, in denen die ergänzenden Garantien für infektiöse bovine Rhinotracheitis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Handel mit Rindern gelten. Zum Schutz dieses Status gelten ab sofort folgende spezifische Vorschriften bei der Verbringung von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Regionen nach Thüringen, so das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:

Was muss jeder Rinderhalter und Viehhändler beachten?

a) Verbringung von Zucht- und Nutzrindern, die nicht aus BHV1-freien Regionen stammen (gilt auch für Verbringen von Mastrindern in gemischte Betriebe (Zucht + Mast)):

Zur BHV1-Sanierung in Hessen siehe auch LW-Beitrag www.lw-heute.de/endphase-bhv1-sanierung-hessen

 – LW 43/2014