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Waldbesitzer erwarten angepasste Wildbestände

Mitgliederversammlung in der Stadthalle Boppard

Zu Beginn dieser Woche fand die traditionelle Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz (WBV RLP) statt. Christian Keimer, der Vorsitzende des WBV RLP, begrüßte rund 120 Waldbesitzer und der Bestuhlung nach wurden deutlich mehr erwartet. Eine Diskussion zum Landesjagdgesetz, das sich gerade in der Anhörung befindet, gab es nicht. Auf die Tagesordnung wurden wichtige, aber nicht so kontroverse Themen gesetzt.

Bei der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz wurde klar, dass die Wiederbewaldung Priorität hat. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels gelingt diese nur mit geringeren Schalenwildbeständen. Foto: Setzepfand

Es ging um die Folgen der europäischen Politik für die Forstwirtschaft, darüber sprach die Europaabgeordnete Christine Schneider, und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Forstwirtschaft in RLP, dazu sprach Dr. Ulrich Matthes, der Leiter des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen.

Konstruktive Kritik am Landesjagdgesetz

In seiner Ansprache nahm Keimer das Landesjagdgesetz kurz auf, um zu konstatieren, dass der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung gehe, jedoch nicht in allen Punkten das Einverständnis der Waldbesitzer erfahre. Welche Punkte dies seien, das wolle er hier nicht ausführen, dies sei Gegenstand der Stellungnahme, die der WBV RLP an das Forstministerium in Mainz schicken wird. In der Pressemeldung des WBV steht zudem, dass der Gesetzesentwurf die Interessen der Eigentümer teilweise schlechter stellt und teilweise Regelungen trifft, die nicht rechtssicher herausgearbeitet wurden.

Dr. Erwin Manz, der Staatssekretär aus dem Forstministerium in Mainz, dankte für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem WBV und das gute Miteinander. Er bemerkte, dass es Zustimmung zum Gesetzesentwurf gab von Seiten der Naturschutzverbände und Ablehnung von Seiten des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz.

Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.zep – LW 39/2023
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