Die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben zu Waldschäden auf Rekordniveau geführt. „Wir stehen aber wahrscheinlich erst am Anfang einer außerordentlichen Schaddynamik in den nächsten Jahrzehnten, wie auch der Hitzesommer 2022 zeigt“, stellte Christian Keimer, der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes für Rheinland- Pfalz im Rahmen der Mitgliederversammlung in Boppard fest.
Der Klimawandel ist keine leere Worthülse mehr, wir erleben ihn jeden Tag vor unserer Haustür. In Rheinland-Pfalz wurden in dem Zeitraum von 2018 bis Anfang September auf einer Fläche von rund 40 000 Hektar rund 16 Mio. Festmeter Holz infolge von Dürre und anschließendem Borkenkäferbefall gefällt. Die dabei entstandenen Kahlflächen haben die Größe von 56 000 Fußballfeldern. Angesichts dieser Zahlen sind die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern, denn viele Waldbesitzer fragen sich heute schon, ob es überhaupt noch lohnt, in den Wald zu investieren?
Bei der aktuellen Novelle des Bundeswaldgesetzes erwarten die Waldbesitzer, dass die Themen Waldbrandverhütung und Waldbrandbekämpfung, Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzer, die Verankerung der Jagd und die Verpflichtung zu angepassten Wildbeständen sowie die Weiterentwicklung und Unterstützung der forstlichen Zusammenschlüsse gesetzlich verbessert werden, so Christian Keimer.
Kein zu starres Fördersystem schaffen
Die Festschreibung neuer Vorgaben und Standards sind dagegen nicht zielführend und berücksichtigen nicht die Vielfalt der Wälder, die sich abzeichnenden Veränderungen durch den Klimawandel und die standörtlichen Unterschiede in Deutschland.
Das Ziel der Waldwirtschaft sind klimastabile Wälder, die auch künftigen Generationen gute Nutzungsoptionen durch die Erzeugung von Brenn- und Bauholz bieten und damit Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen sichern und schaffen. Dabei müssen wir die Fähigkeit von gesunden Wäldern der Luft das CO2 zu entziehen und im Holz zu speichern, künftig noch viel stärker nutzen. Der Bund hat 900 Mio. Euro für private und kommunale Waldbesitzer mit dem neu geschaffenen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in den nächsten vier Jahren zur Verfügung gestellt, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, so Keimer, wir sind aber enttäuscht, dass hier Förderung an waldbauliche Vorgaben geknüpft wird.
Erfreulich ist der Beschluss der Agrarministerkonferenz, dass trotz geplanter Einsparungen bei der Investitionsförderung (GAK), die Hilfen für Wiederbewaldung und Kalamitätsbeseitigungen im vollen Umfang erhalten bleiben sollen. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Landesregierung, die notwendigen 40 Prozent Landesanteile bereitzustellen und hoffentlich schneller als bisher auszuzahlen.
wbv – LW 40/2022