Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2023 fortgeführt. Dies teilt das DLR Westpfalz mit Sitz in Münchweiler an der Alsenz mit.
Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn eingetragen sind und am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere
Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen aus in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden. Näheres www.dlr.rlp.de/EGR.
Wer förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden. Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2023 zu beantragen beim: DLR Westpfalz, Abteilung Agrarwirtschaft, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz oder per E-Mail unter Agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de.
dlr – LW 24/2023