Förderung der Erhaltungszucht Glanrind

Anträge bis 1. September 2016 einreichen

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2015 fortgeführt.

Die Antragsunterlagen zu Förderung des Glanrindes können nun wieder beim DLR Westpfalz angefordert werden oder im Internet heruntergeladen werden. Sie müssen bis 1. September 2016 abgegeben werden.

Foto: dlr

Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuchs Bonn eingetragen sind und damit am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuchs Bonn teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere:

  • am Tag der Antragstellung mindestens zwei Jahre alt sind,
  • Dreijährige und ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bonitiert sein,
  • einen Glanblutanteil über 15 Prozent (neu: über 20 Prozent bei ab 1. Januar 2014 geborenen Tieren) und einen Anteil an Einfarbig Gelbem Höhenvieh (EGH) von mehr als 75 Prozent (neu: über 80 Prozent bei ab 1. Januar 2014 geborenen Tieren) haben
  • sowie von einem gekörten Bullen abstammen.
  • Förderfähige männliche Tiere müssen gekört sein.

Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 v. H. des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier sowie zusätzlich bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen der letzten 12 Monate vor Antragstellung beigelegt werden.

Antragsformulare sind über die Internetseite www.DLR.rlp.de, Portal Förderung und Qualität > Tiergenetische Ressourcen zu erhalten.

Wer über die neueste Software (Adobe Reader XI) verfügt, kann die Daten der förderfähigen Tiere für spätere Anträge speichern. Wer verwaltungsrechtliche Fragen hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz wenden.

Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster bis 1. September 2016 zu beantragen: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, - Abteilung Landwirtschaft -, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz.

dlr – LW 23/2016