Förderung der Erhaltungszucht Glanrind

Anträge sind bis zum 1. September 2026 einzureichen

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2026 fortgeführt. Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. eingetragen sind und am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. teilnehmen.

Rheinland-Pfalz setzt die Förderung der Rasse Glanrind 2026 fort. Die Höhe der Zuschüsse liegt bei bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier.

Foto: DLR

Dies schließt ein, dass die Tiere am Stichtag, dem 1. September 2026, mindestens zwei Jahre alt sind. Sie müssen von einem gekörten Bullen abstammen und männliche Tiere müssen gekört sein. Ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bonitiert sein.

Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben.

Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 Euro je Tier für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden. Antragsformulare und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft können über die Internetseite www.dlr.rlp.de/EGR abgerufen werden.

Förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz gerichtet werden. Das DLR ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2026 zu beantragen: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Abteilung Agrarwirtschaft, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern oder per E-Mail unter Ag rarwirtschaft-6@dlr.rlp.de

Im Rahmen der Landesförderung der Erhaltung der genetischen Ressourcen wird auch dieses Jahr die Genotypisierung von Zuchttieren der in der roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind gefördert.

Vorrangig förderfähig sind alle Tiere, die im Antragsjahr erstmals in das Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V eingetragen werden und an einem Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen. Es wird empfohlen, die neu einzutragenden Tiere typisieren zu lassen.

Die nachgewiesenen Ausgaben für die DNA-Typisierung sind zu 100 Prozent förderfähig und sind über das Fleischrinder Herdbuch Bonn e.V. beim DLR Westpfalz zu beantragen.

DLR – LW 22/2026