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Anlagenbetreiber müssen EEG-Zahlungen melden

Ab 500 000 Euro – Umfrage der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch. Die Meldung muss bis zum 12. Oktober 2018 bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Betreiber von EEG-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 in Betrieb gegangen sind und 2017 EEG-Zahlungen von mindestens 500 000 Euro erhalten haben, müssen der Bundesnetzagentur bis zum 12. Oktober ihre EEG-Zahlungen melden. Foto: landpixel

Demnach sind Anlagenbetreiber verpflichtet, die im Jahr 2017 nach dem EEG erhaltenen Zahlungen anzugeben, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen:

Jede Anlage, die diese Punkte erfüllt, muss in einen auf der Website der BNetzA zu findenden Excel-Fragebogen eingetragen werden (s. www.bundesnetzagentur.de, –> Themen –> Elektrizität und Gas –> erneuerbare Energien –> EEG Datenerhebung –> Meldung der EEG-Zahlungen bzw. www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/DatenEEG Zahlungen/EEGZahlungen_node.html).

Die Datenerhebung erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (Paragraf 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG). Als EEG-Zahlungen definiert die Behörde zusammenfassend alle Zahlungen, die vom Anschlussnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgeschüttet werden. Dazu gehören beispielsweise Marktprämie, Einspeisevergütung und Flexibilitätsprämie. Nicht zu berücksichtigen seien Entschädigungszahlungen für Einspeise-Management-Maßnahmen sowie Erlöse aus Direktvermarktung. Die Meldung muss bis zum 12. Oktober 2018 bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

LW – LW 40/2018
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