Wird Biogas an die Wand gefahren?
Rechtzeitig über die Folgenutzung nachdenken
In den nächsten Jahren endet für eine große Zahl von Biogasanlagen der Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit die finanziell interessante Einspeisevergütung. Dann stellt sich die Frage nach dem Weiterbetrieb. Welche Möglichkeiten, aber auch Probleme sich hier ergeben, hat das LW mit Experten am LLH Landwirtschaftszentrum Eichhof besprochen.

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Björn Staub, LLH-Fachgebietsleiter „Fachinformation Biorohstoffnutzung – HessenRohstoffe (HeRo), und Dr. Bernd Krautkremer, Abteilungsleiter Bioenergie-Systemtechnik beim IEE, erläutern dem LW ihre Sicht zur Bedeutung von Biogas im Energiemix der Zukunft.
Anreize für Bestandsanlagen fehlen
„Jetzt kommen die geburtenstarken Jahrgänge der Biogasanlagen in die Jahre und werden in Massen aus der alten EEG-Einspeisevergütung herausfallen. Wenn keine Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb besteht, werden diese Anlagen aus der Energieproduktion ausscheiden“, umreißt Dr. Krautkremer das Problem vor allem für Biomasse-Anlagen.
Der Bioenergie-Experte kritisiert, dass für bestehende Biogasanlagen
sowohl der Höchstwert von 19,83 Cent/kWh als auch das gesetzliche Ausschreibungsvolumen zu niedrig seien. Letzteres wurde zuletzt um mehr als das Dreifache überzeichnet. Um die ambitionierten CO2-Senkungs-Ziele der Bunderegierung zu erreichen, seien diese Bestands-Anlagen aber ein wichtiger Baustein. „Dieses Potenzial darf nicht ungenutzt bleiben“, fordert er.
KB – LW 14/2024