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EULLa-Antragsverfahren 2019 – für jeden etwas dabei

Die Antragsfrist bis zum 19. Juli ist eine Ausschlussfrist

Das diesjährige EULLa-Antragsverfahren wird geöffnet sein vom 17. Juni bis zum 19. Juli 2019. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten werden und was mit der Teilnahme daran verbunden ist, erklärt Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Im Vertragsnaturschutz auf Grünland sind die Module „Mähwiesen und Weiden“ und „artenreiches Grünland“ über unterschiedliche Nutzungszeiträume gekennzeichnet. Foto: Cypzirsch

Das Programm EULLa steht für Entwicklung von Umwelt, Landschaft und Landwirtschaft. Unter diesem Oberbegriff verbergen sich mehrere Programmteile, die unterschiedliche Maßnahmen mit verschiedenster Zielrichtung beinhalten. Die Auflagen der Programmteile gehen deutlich über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemeinsames Ziel aller Programmteile ist es, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu erhöhen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Artenvielfalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu erhalten.

Förderprämien für Ertrags- und Qualitätsverluste

Als Gegenleistung für die Teilnahme an EULLa werden Förderprämien gewährt. Diese decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste bzw. Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab. Generell gilt, dass es sich bei EULLa ausschließlich um freiwillige Maßnahmen handelt, eine Teilnahme also keinesfalls verpflichtend ist.

Bei den einzelnen Programmteilen wird unterschieden in „landwirtschaftliche Programmteile“ sowie den Vertragsnaturschutz (VN). Die landwirtschaftlichen Programmteile haben in erster Linie den Schutz von Boden, Wasser und Luft zum Ziel, letztere (VN) beinhalten vorrangig die Schutzziele Biodiversität und Landschaftsbild. Das Spektrum der angebotenen Programmteile reicht von Einzelflächenmaßnahmen wie dem „Vertragsnaturschutz auf Grünland“ oder „Saum- und Bandstrukturen“ bis hin zu Programmteilen, welche Maßnahmen auf Gesamtbetriebsebene darstellen.

Christian Cypzirsch – LW 25/2019
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