EULLa-Antragsverfahren 2020
Vielfalt ist Trumpf
Das diesjährige EULLa-Antragsverfahren wird vom 22. Juni bis zum 17. Juli geöffnet sein. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten werden und was mit der Teilnahme daran verbunden ist, erläutert im Folgenden Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Foto: Cypzirsch
Als Gegenleistung für die Teilnahme an EULLa werden Förderprämien gewährt. Diese decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste beziehungsweise Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab. Generell gilt, dass es sich bei EULLa ausschließlich um freiwillige Maßnahmen handelt, eine Teilnahme also keinesfalls verpflichtend ist.
Unterschiedliche Schutzziele
Bei den einzelnen Programmteilen wird unterschieden in „landwirtschaftliche Programmteile“ sowie den Vertragsnaturschutz (VN). Erstere haben vor allem den Schutz von Boden, Wasser und Luft zum Ziel, letztere beinhalten vorrangig die Schutzziele Biodiversität und Landschaftsbild. Das Spektrum der angebotenen Programmteile reicht von Einzelflächenmaßnahmen wie dem „Vertragsnaturschutz auf Grünland“ oder „Saum- und Bandstrukturen“ bis hin zu Programmteilen, die Maßnahmen auf Gesamtbetriebsebene darstellen. So ist für jeden Betriebstyp und gewünschten Umfang etwas dabei.
– LW 25/2020