EULLa in der neuen Förderperiode ab 2023

Altbekanntes und wichtige Neuigkeiten

Vom 11. Juli bis 5. August 2022 besteht die Möglichkeit, sich über eine Interessensbekundung für neue EULLa-Verpflichtungen zu bewerben. Gegenüber den Vorjahren gibt es viele Anpassungen an die kommende Agrarförderperiode 2023 bis 2027. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten wer-den, was mit der Teilnahme daran verbunden ist, welche wichtigen Neuerungen es gibt und was es in diesem Jahr mit dem Verfahren der Interessensbekundung auf sich hat, erklärt Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Einjährige Brachestruktur: Im Vertragsnaturschutz auf Grünland können über das Zusatzmodul „einjährige Brachestrukturen“ Ruhe- und Rückzugszonen belassen werden. Diese Bereiche werden vorab gezielt ausgepflockt in Rücksprache mit der Naturschutzberatung.

Foto: Cypzirsch

EULLa steht für „Entwicklung von Umwelt, Landschaft und Landwirtschaft“. Unter diesem Oberbegriff verbergen sich mehrere Programmteile, die unterschiedliche Maßnahmen mit verschiedenster Zielrichtung beinhalten. Die Auflagen der Programmteile gehen über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemeinsames Ziel aller Programmteile ist es, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu erhöhen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Artenvielfalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu erhalten. Als Gegenleistung für die EULLa-Teilnahme werden Förderprämien gewährt. Diese decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste beziehungsweise Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab.

 – LW 27/2022