EULLa in der neuen Förderperiode ab 2023
Altbekanntes und wichtige Neuigkeiten
Vom 11. Juli bis 5. August 2022 besteht die Möglichkeit, sich über eine Interessensbekundung für neue EULLa-Verpflichtungen zu bewerben. Gegenüber den Vorjahren gibt es viele Anpassungen an die kommende Agrarförderperiode 2023 bis 2027. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten wer-den, was mit der Teilnahme daran verbunden ist, welche wichtigen Neuerungen es gibt und was es in diesem Jahr mit dem Verfahren der Interessensbekundung auf sich hat, erklärt Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Einjährige Brachestruktur: Im Vertragsnaturschutz auf Grünland können über das Zusatzmodul „einjährige Brachestrukturen“ Ruhe- und Rückzugszonen belassen werden. Diese Bereiche werden vorab gezielt ausgepflockt in Rücksprache mit der Naturschutzberatung.
Foto: Cypzirsch