Der Braugerstenmarkt wird von Sommergersten dominiert und auch 2018 wurden über 80 Prozent der bundesweit angebauten Sommergerste als Braugerste angebaut. Der Züchtung ist es jedoch gelungen, Winterbraugersten bereitzustellen, die sowohl für den Anbauer als auch den Verarbeiter Vorteile bieten können. Der Anbauumfang ist jedoch deutlich geringer im Vergleich zu Sommerbraugerste.
Für die aufnehmende Hand kann die frühere Abreife von Winterbraugerste die Ernte und Erfassung entzerren und trägt zu einer Risikominimierung bei, falls die Qualität von Sommerbraugerste durch ungünstige Witterungsbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Für den Winterbraugerstenanbauer bestehen die Vorteile zum einen in der früheren Aussaat im Herbst, die je nach Ausrichtung des Betriebes Arbeitsspitzen entzerren kann. Zum anderen bedingt die Herbstaussaat ein höheres Ertragspotenzial, da vor Winter bereits Blattfläche aufgebaut wird, über welche im Frühjahr die Einstrahlung zu einem größeren Anteil aufgenommen werden kann im Vergleich zu Sommergerste.
Betriebswirtschaftliche und ackerbauliche Vorzüge
Weiterhin kann das über Winter gespeicherte Bodenwasser besser für die Ertragsbildung genutzt werden. Durch die frühere Abreife bieten Winterformen daher auch oft einen Ertragsvorteil in Regionen, die durch Frühsommertrockenheit geprägt sind. In klimatisch ungünstigeren Regionen, zum Beispiel Mittelgebirgslagen, besteht hingegen eine erhöhte Gefahr von Auswinterungsschäden, da Winterbraugersten im Vergleich zu Winterfuttergersten meist noch eine höhere Neigung zu Auswinterung aufweisen.
An die Produktionstechnik stellt die Winter- wie die Sommerbraugerstenproduktion besondere Anforderungen, die sich aus den speziellen Qualitätsanforderungen ergeben. So akzeptieren Mälzereien nur Partien, die einen Rohproteingehalt im Bereich von 9,5 bis 11,5 Prozent aufweisen. Überhöhte Proteingehalte führen beim Mälzen zu schlechteren Lösungseigenschaften (Zellwandlösung, Mürbigkeit des Malzes) und beim Brauen unter anderem zu unerwünschter Kältetrübung, Beeinträchtigung der Gärung, einer unzureichenden Bierstabilität und einer verminderten Extraktleistung des Malzes.
Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.Dr. Antje Herrmann, Fachinformation Pflanzenbau, LLH, Landwirtschaftszentrum Eichhof – LW 33/2018