Vergangene Woche fand im Haus der Hessischen Landwirtschaft in Friedrichsdorf ein Treffen von Vertretern des Hessischen Bauernverbandes mit den Amtsleiterinnen und Amtsleitern Landwirtschaft der hessischen Landkreise statt. Themen waren unter anderem der aktuelle Stand der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung, ein Rückblick auf die Antragsstellung 2025, die Regionalplanung, Infrastrukturmaßnahmen und Flächenverbrauch.
Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung gilt seit August 2023. Die Länder müssen umfassende Daten liefern. Nach Auffassung des Bauernverbandes bedeutet die Verordnung einen Kurswechsel: Nicht mehr nur Schutz, sondern aktive Wiederherstellung. Die Kritik des HBV: Die Bewertung erfolge über Indikatoren, die teils wissenschaftlich umstritten und oft praxisfern sind. Der HBV lehnt zudem pauschale Flächenziele ab.
Antragsverfahren über HeLawi-App verbessern
Die Antragstellung im dritten Jahr der neuen Förderperiode verlief nach dem Eindruck des HBV insgesamt ruhig und gut, wie die HBV-Vertreter auch in dem Gespräch deutlich machten. Das zeige, dass die Prozesse sich positiv entwickeln können, wenn Abläufe klar und praxistauglich gestaltet seien.
Ganz anders seien die Erfahrungen mit der HeLawi-App in den letzten Wochen und Monaten. Betriebe erhielten zahlreiche Fotoaufträge und Nachweispflichten – in einem Umfang, der weder verhältnismäßig noch praktikabel sei. Das Ergebnis: unnötiger Mehraufwand und Unverständnis. Um Betriebe und Verwaltung effektiv zu entlasten, bedürfe es deutlicher Verbesserungen des IT-Systems. Weiterhin besprochen wurden das Bibermanagement, der Grundstücksverkehr und der Leitungsbau.
HBV – LW 51/2025