Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2021 fortgeführt, schreibt das DLR Westpfalz, das für die Erhaltungszucht Glanrind zuständig ist.
Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. (Hauptabteilung A) eingetragen sind und damit am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere:
Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. 200 Euro je förderfähiges Zuchttier Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden. Antragsformulare und nähere Infos zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erhalten Interessierte über die Internetseite unter www.dlr.rlp.de / Fachportale / Cros Compliance / Tiergenetische Ressourcen. Wer über die neueste Software (Adobe Reader XI) verfügt, kann die Daten der förderfähigen Tiere nun auch für spätere Anträge speichern. Wer förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz wenden.
Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2021 zu beantragen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Abteilung Agrarwirtschaft, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz oder per E-Mail: agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de.
dlr – LW 20/2021